Ausschreibung
Unter einer Ausschreibung in der Bauwirtschaft versteht man die Anfertigung von Leistungsbeschreibungen der verschiedenen Bauarbeiten durch den bauleitenden Architekten und ihre Übergabe an die Unternehmer zur Angebotsabgabe.
Beschränkte Ausschreibung
Die beschränkte Ausschreibung richtet sich an eine kleine Anzahl von Unternehmern, an der öffentlichen Ausschreibung kann sich jeder Unternehmer, der an der Arbeit interessiert ist, beteiligen. In diesem Fall werden die Ausschreibungsunterlagen öffentlich ausgelegt oder gegen Gebühr ausgegeben. Durch eine gründliche Planung und Ausschreibung lassen sich gravierende Mängel, wie z. B. der unwirtschaftliche Einsatz von Arbeitskräften und Betriebsmitteln, vernachlässigte Maßnahmen bei der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz, vermeiden. Sie führen zwangsläufig zu Bauzeitverlängerungen, Mehrkosten und Qualitätsverlusten. Bereiche, die bereits in der Ausschreibung für Bauleistungen geregelt werden können, sind z. B.:- Baustelleneinrichtung
- Verkehrswege, Verkehrssicherung
- Sicherung von Baugruben und Gräben
- Absturzsicherungen
- Beleuchtung
- Baustellenunterkünfte
- Gerüste
- Lärmminderung
- Abfallbeseitigung
- Altlastenerkennung
- Koordinierung des Arbeitsablaufes
- Bauzeitplan
- Baustellenordnung
- Einsatz von Sonderfachleuten.
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de