Ausblasleitungen

Ausblasleitungen dienen dazu, die bei einer Explosion entstehenden Verbrennungsrückstände abzuleiten, wenn eine Druckentlastung direkt ins Freie nicht möglich ist. In den Explosionsschutz-Regeln (Abschn. E 3.2) ist festgelegt, dass eine Druckentlastung in den Arbeitsraum grundsätzlich nicht zulässig ist. Beim Ansprechen der Druckentlastung ist immer mit dem Auftreten von Brenngas bzw. brennbarem Staub, umfangreichen Flammenerscheinungen und Druckwirkung zu rechnen. Diese Flammenerscheinung ist umso größer, je kleiner der statische Ansprechdruck der Entlastungseinrichtung ist. Speziell bei Staubexplosionen wird zunächst sehr viel unverbrannter Staub ausgestoßen und nachträglich vor der Entlastungsöffnung gezündet. Müssen auf Grund der betrieblichen Gegebenheiten Ausblasleitungen für die Druckentlastung (z. B. bei der Nachrüstung von Anlagen und Apparaturen) vorgesehen werden, muss u. U. mit einer Erhöhung der Explosionsheftigkeit und des reduzierten Explosionsdruckes im zu schützenden Behälter gerechnet werden. Aus diesem Grund müssen Ausblasleitungen auf möglichst kurzem, geradem Weg in Ausblasrichtung ins Freie geführt werden. Abgewinkelte Kanäle bewirken eine nicht überschaubare zusätzliche Erhöhung des reduzierten Explosionsdrucks. Die Druckentlastungseinrichtung muss apparatseitig, d. h. am Anfang der Ausblasleitung, angebracht sein. Die Ausblasleitungen müssen mindestens den Querschnitt der Entlastungsöffnung haben, der sich weder verringern noch in der Form verändern darf. Ein kreisförmiger Querschnitt ist zu bevorzugen. Die Druckfestigkeit der Leitung muss der zu schützenden Apparatur entsprechen. Verschiedene Apparate dürfen nicht über ein gemeinsames Ausblasrohr entlastet werden. Ausblasleitungen sollten eine Länge von 10 m nicht überschreiten, da anderenfalls die Explosion in eine Detonation übergehen kann. Ist aus zwingenden Gründen dieses Maß nicht einzuhalten, so muss die Druckfestigkeit der Ausblasleitung mindestens 10 bar betragen. Zu berücksichtigen sind auch die dabei auftretenden Rückstoßkräfte, die berechnet werden müssen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de