ATEX
Die Abkürzung ATEX steht für „atmosphère explosible“, das heißt für explosionsfähige Atmosphäre. Als ATEX-Richtlinien werden folgende EG-Richtlinien bezeichnet:
- Richtlinie 94/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX 100 bzw. ATEX 95)
- Richtlinie 1999/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können (ATEX 118 bzw. ATEX 137).
- I gilt für Geräte/Schutzsysteme zur Verwendung in Untertagebetrieben von Bergwerken sowie deren Übertageanlagen, die durch Grubengas und/oder brennbare Stäube gefährdet werden können.
- II gilt für Geräte/Schutzsysteme zur Verwendung in den übrigen Bereichen, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können.
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de