Asbest
Als Asbest werden faserförmiger Serpentinasbest (Chrysotil) und faserförmige Amphibolasbeste (Aktinolith, Amosit, Anthophyllit, Krokydolith, Tremolit) bezeichnet. Es handelt sich dabei um eine Gruppe anorganischer, natürlich vorkommender kristalliner Silikate, die auf Grund ihrer faserförmigen Struktur bei mechanischer Beanspruchung in eine Vielzahl einzelner Fragmente aufspleißen. Dabei kommt es zur Entstehung immer dünnerer Fasern bzw. Faserbündel, wie sie auch in den Stäuben an Arbeitsplätzen der astbestverarbeitenden Industrie gefunden wurden.
Einstufung: Krebserzeugend (Kategorie 1)
Kennzeichnung von Asbest
Gefahrensymbol: T (Giftig)Einstufung: Krebserzeugend (Kategorie 1)
R-Sätze
- R 45 Kann Krebs erzeugen
- R 48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
S-Sätze
- S 53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
- S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen); Sonderkennzeichnung beachten.
Herstellungs- und Verwendungsverbot für Asbest
In Deutschland besteht seit 1993 ein generelles Herstellungs- und Verwendungsverbot für:- Asbest
- Zubereitungen, die einen Massegehalt von mehr als 0,1 % Asbest enthalten
- Erzeugnisse, die Asbest oder Zubereitungen mit einem Massegehalt von mehr als 0,1 % enthalten.
- Abbrucharbeiten
- Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an bestehenden Anlagen, Fahrzeugen, Gebäuden, Einrichtungen oder Geräten mit Ausnahme von: Überdeckungsarbeiten an Asbestzementdächern; Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an unbeschichteten Asbestzementdächern; Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen (z. B. Abschleifen, Druckreinigen oder Abbürsten), es sei denn, es handelt sich um emissionsarme Verfahren, die behördlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannt sind
- die Gewinnung, Aufbereitung, Weiterverarbeitung und Wiederverwendung natürlich vorkommender mineralischer Rohstoffe und daraus hergestellter Zubereitungen und Erzeugnisse, die Asbest mit einem Massengehalt von nicht mehr als 0,1 % enthalten
- Materialien, die als Versatzmittel im Untertage-Bergbau verwendet werden, und in denen Asbest mittels hydraulischer Bindung durch Zement oder andere gleichwertige Stoffe in Formkörpern oder in Gebinden eingeschlossen ist, bei denen eine Freisetzung von Asbestfasern ausgeschlossen ist
- die Verwendung von vor dem 31. Dezember 1994 hergestellten Acetylenflaschen mit chrysotilhaltigen porösen Massen bis zum Ende ihrer Lebensdauer, wenn eine Exposition der Arbeitnehmer ausgeschlossen ist.
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de