Arbeitsplatzgrenzwert (AWG)

Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Arbeitsplatzgrenzwerte werden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 veröffentlicht. Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz sind seit In-Kraft-Treten der aktuellen Gefahrstoffverordnung 2005 grundsätzlich gesundheitsorientiert. Auch ihre Bezeichnung "Arbeitsplatzgrenzwerte" ist erst mit der Verordnung eingeführt worden. Zuvor wurde unterschieden zwischen Maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK) und - nicht gesundheitsbasierten - Technischen Richtkonzentrationen (TRK). Die TRK-Werte sind ersatzlos gestrichen, weil sie "lediglich" den Stand der Technik widerspiegelten. Für die ehemaligen TRK-Stoffe werden nach und nach gesundheitsbasierte Grenzwerte definiert. Arbeitsplatzgrenzwerte gelten meist nur für reine Stoffe. In der Regel sind die Beschäftigten aber einer Vielzahl von Stoffen ausgesetzt. Die Schädlichkeit dieser Stoffe kann sich addieren oder sogar um ein Mehrfaches verstärken. In der Praxis bedeutet das: Die Einhaltung des Grenzwertes für einen Stoff bedeutet eventuell keinen ausreichenden Schutz. Über das Zusammenwirken mehrerer Stoffe liegen bislang wenige wissenschaftliche Ergebnisse vor. Arbeitsplatzgrenzwerte entsprechen dem Stand des Wissens über die Eigenschaften der Stoffe und werden regelmäßig neuen Erkenntnissen angepasst. Sie beziehen sich auf einen "Durchschnittsarbeiter" mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit und einer durchschnittlichen körperlichen Belastung. Ein Arbeiter, der nur 60 statt 75 Kilogramm wiegt, durch Überstunden auf elf Stunden Arbeitszeit kommt und auch noch schwer körperlich arbeitet, ist allein durch das Einhalten der Grenzwerte nicht ausreichend geschützt. Am Arbeitsplatz wird die Menge des eingeatmeten Gefahrstoffes durch Belastungshöhe, Belastungsdauer und tätigkeitsbezogene Faktoren bestimmt. Besondere Arbeitsverfahren führen zu einem direkten Hautkontakt und nach Überwindung der Schutzschicht Haut zu einer Erhöhung der vom Körper aufgenommenen Substanzmenge. Dies gilt insbesondere für solche Stoffe, welche die äußere Haut leicht zu durchdringen vermögen. In der TRGS 900 sind solche Stoffe durch ein "H" für hautresorptiv gekennzeichnet.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de