Anschlagpunkte

Anschlagpunkte (Anschlagaugen) an Fertigteilen, Baumaschinen, Geräten etc. sind Festpunkte an Lasten, die einen sicheren Transport mit Hebezeugen ermöglichen sollen. Im Zusammenhang mit Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz versteht man unter Anschlagpunkten Festpunkte an baulichen Anlagen oder Einrichtungen, an denen diese, z. B. mit Sicherheitsgeschirren, befestigt werden können. Kraftbetriebene Arbeitsmittel und ihre Teile müssen mit Anschlagpunkten (oder Handgriffen) für den Transport versehen sein, wenn Gewicht, Form oder Abmessung dies erfordern. Die Anschlagpunkte müssen den beim Transport zu erwartenden Kräften standhalten. Anzahl und Anordnung müssen so gewählt sein, dass die kraftbetriebenen Arbeitsmittel beim Transport ihre Lage nicht unvorhergesehen ändern. Bau- und Montageteile sind u. a. so zu transportieren und einzubauen, dass sie dabei ihre Lage nicht unbeabsichtigt verändern können. Bei Fahrzeugen müssen Pritschenaufbauten und Tieflader (auch Fahrzeugaufbauten und Ladeflächen von Pkw-Kombi) mit Verankerungen für Zurrmittel zur Ladungssicherung ausgerüstet sein. Auch die UVV "Luftfahrt" schreibt Anschlagpunkte als Hilfsmittel zur Ladungssicherung vor. Bei der Lieferung von Maschinen müssen die Begleitunterlagen u. a. Informationen über den Transport der Maschine enthalten, z. B. Abmessungen, Gewicht, Lage des Schwerpunktes sowie Angaben für die Handhabung (z. B. Zeichnungen, die Befestigungspunkte für Hebevorrichtungen anzeigen). Beim Einsatz von Winden, Hub- und Zuggeräten ist dafür zu sorgen, dass Geräte, Umlenkrollen und Seilblöcke nur an solchen Konstruktionen und Aufhängungen befestigt werden, die in der Lage sind, die zu erwartenden Kräfte sicher aufzunehmen. Die Auswahl geeigneter Anschlagpunkte hat unter Berücksichtigung von Höhe und Richtung der maximal auftretenden Kräfte sowie, bei nicht nur vorübergehend verwendeten Anschlagpunkten, der Umgebungsatmosphäre (z. B. bei aggressiver Atmosphäre) zu erfolgen. Nach Ermittlung der zulässigen Tragfähigkeit ist der richtige Anschlagpunkt-Typ zu wählen. Sowohl für das Anschweißen als auch für das Anschrauben stehen auf dem Markt fabrikmäßig hergestellte Anschlagpunkte zur Verfügung, die den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entsprechen. Wichtig ist die Einhaltung der sicherheitsrelevanten Hinweise, die in der vom Hersteller mitzuliefernden Betriebsanleitung aufgeführt sein müssen. Bei der Fertigung von Betonfertigteilen werden die für die spätere Lastaufnahme vorgesehenen Anker - abgestimmt auf die spätere Belastung - bereits eingebaut. Es dürfen nur solche Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel eingesetzt werden, bei denen die bestimmungsgemäße Zuordnung zu den Ankern im Betonfertigteil sichergestellt ist.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de