Anschlagmittel
Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Lastaufnahmeeinrichtungen (Abbildung), die eine Verbindung zwischen dem zum Hebezeug gehörenden Tragmittel und der zu hebenden Last oder zwischen dem Tragmittel und einem nicht zum Hebezeug gehörenden Lastaufnahmemittel (Kübel, Traverse, Zange) herstellen, z. B. Anschlagketten, Anschlagseile, Hebebänder sowie die entsprechenden Zubehörteile (Haken, Ösen, Verbindungs- und Verkürzungsglieder).
Für sie gilt allgemein:
- Die Tragfähigkeit darf nicht überschritten werden.
- Beim Einsatz müssen die zulässigen Temperaturbereiche (Abbildung) beachtet werden.
- Ketten, Seile und Hebebänder können durch scharfe Kanten der Lasten in ihrer Tragfähigkeit beeinträchtigt werden. Kanten an einer Last gelten dann als scharf, wenn der Kantenradius (Abbildung) der Last kleiner ist als der Durchmesser des Seiles, die Dicke des Hebebandes oder die Nenndicke der Rundstahlkette.
- Lasten müssen so angeschlagen sein, dass sie nicht herabfallen können.
- Lasten dürfen nicht durch Einhaken unter die Umschnürung angeschlagen werden. Ausgenommen ist das Anlüften beim Zusammenstellen von Ladeeinheiten oder zum Unterschieben von Unterleghölzern.
- Mit dem Rollenhakengeschirr darf nicht angeschlagen werden, wenn sich die Rollenhaken berühren können.
- Wenn unbeabsichtigtes Aushängen möglich ist, z. B. bei starren Lastaufnahmemitteln oder bei Drahtseilen mit geringer freier Länge, müssen Lasthaken mit Sicherungen verwendet werden, die ein unbeabsichtigtes Aushängen nicht zulassen, z. B. Haken mit Sicherungsklappe.
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de