Anlegeleitern
Anlegeleitern werden zur Benutzung "angelegt". Sie können einteilig oder aus mehreren Einzelteilen zusammengesetzt sein (z. B. Schiebleitern, Steckleitern) oder mit Laufrollen auf ortsfesten Schienen laufen (Rollleitern).
Bei ihrer Verwendung ist Folgendes zu beachten:
- Ausreichende Länge und richtiger Anstellwinkel (Abbildung). Stufenanlegeleitern: 60-70°; Sprossenanlegeleitern: 65-75°.
- Anlegen nur an sichere Stützpunkte. Glasscheiben, Spanndrähte, Stangen oder unverschlossene Türen sind z. B. keine sicheren Stützpunkte.
- Sicherung gegen Abrutschen, z. B. an den Leiterfüßen (Abbildung) je nach Bodenbeschaffenheit: Stahlspitzen für weichen Boden, profilierte Gummi- oder Kunststoffstollen für harten, trockenen Boden; am Leiterkopf (Abbildung) z. B. durch Aufsetz-, Einhak- oder Einhängevorrichtungen, durch Anbinden oder auch durch geeignete Gestaltung, z. B. mit Kopfpolster.
- Über Austrittstellen, z. B. beim Besteigen von Aufmauerungen, Bühnen, Podesten und Gruben, müssen Leitern mindestens 1,00 m hinausragen, wenn nicht gleichwertige Haltemöglichkeiten am Ort vorhanden sind.
- Wangen und Holme dürfen nicht behelfsmäßig verlängert werden, z. B. durch Annageln oder Anbinden von Brettern oder Rundhölzern.
- Sprossen und Stufen müssen trittsicher sein; d. h. die Auftrittstiefe bei Sprossen muss mindestens 20 mm und bei Stufen mindestens 80 mm betragen. Rundsprossen aus Holz müssen in der Mitte mindestens 35 mm und an ihren Enden mindestens 24 mm Durchmesser haben.
- Von Anlegeleitern aus dürfen nur Arbeiten geringen Umfangs ausgeführt werden. Bei Bauarbeiten gilt z. B. eine Begrenzung der Arbeitszeit auf zwei Stunden, wenn der Standplatz höher als 2 m liegt (vgl. UVV "Bauarbeiten").
Stufen-Anlegeleitern müssen eine Aufsetz-, Einhak- oder Einhängevorrichtung haben, die zugleich gewährleistet, dass die Stufen waagerecht stehen.
Bauleitern werden als Anlegeleitern mit Holmen verwendet, die in der Regel aus Fichtenstangen und eingelassenen und genagelten Vierkantsprossen aus Holz bestehen. Einfach aufgenagelte Sprossen sind nicht zulässig. Regelmaße und Anforderungen enthalten die Durchführungsanweisungen zur UVV "Leitern und Tritte".
Glasreinigerleitern (Fensterputzleitern) sind spitz zulaufende, einteilige oder zusammengesetzte Anlegeleitern mit Holmen und Sprossen aus Holz oder Metall. Regelmaße und Anforderungen enthalten die Durchführungsanweisungen zur UVV "Leitern und Tritte".
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Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de