Acrylnitril
Acrylnitril ist eine farblose, schwer wasserlösliche, leicht entzündliche, stechend riechende Flüssigkeit. Die Dämpfe sind schwerer als Luft und bilden mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch. Acrylnitril wird zur Herstellung von Kunststoffen und Kunstfasern, aber auch als Insektengift verwendet.
Chemische Formel
C~3H~3N. Synonyme: Acrylsäurenitril, Vinylcyanid, Acrylonitril, Propennitril, Propensäurenitril.
Gesundheitsgefahren von Acrylnitril
Acrylnitril wird durch die Haut und die Atemwege aufgenommen. Krebserzeugend; Reizwirkung auf Haut und Schleimhäute (bis zur Blasenbildung), Leber- und Blutfunktionsstörungen, Lungen- und Nervenschäden.
Schutzmaßnahmen bei Acrylnitril
- Sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorsehen
- Dämpfe absaugen
- Unbedingt auf größte Sauberkeit am Arbeitsplatz achten
- Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden
- Persönliche Hygiene streng einhalten
- Explosionsschutz beachten
- Rauch und Schweißverbot im Arbeitsraum. Fernzündung durch kriechende Dämpfe möglich
- Als Atemschutz Gasfilter A (braun) verwenden; Schutzhandschuhe aus Butylkautschuk tragen.
Kennzeichnung von Acrylnitril
Gefahrensymbol: F (Leichtentzündlich), T (Giftig), N (Umweltgefährlich).
Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze)
- R 45 Kann Krebs erzeugen
- R 11 Leichtentzündlich
- R 23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut
- R 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut
- R 41 Gefahr ernster Augenschäden
- R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
- R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Sicherheitsratschläge (S-Sätze)
- S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren
- S 16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen
- S 53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
- S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
- S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
Weitere Angaben
Flüssigkeit mit einem Flammpunkt < 21 °C, die sich (oder brennbare, flüssige Bestandteile) bei 15 °C nicht in jedem beliebigen Verhältnis in Wasser löst (vormals Kategorie A I der VfB).
WGK 3: stark wassergefährdend.
S: Gefahr der Sensibilisierung.
H: Gefahr der Hautresorption.
Krebserzeugend der Kategorie K2: Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten.
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de