Abbeizmittel

Abbeizmittel sind Stoffe, die zum Entfernen von Anstrichen bzw. Beschichtungen eingesetzt werden. Alkalische Abbeizmittel (Ablauger) enthalten stark alkalisch reagierende Stoffe, z. B. Natronlauge, Kalilauge oder "Salmiakgeist". Kombinierte Abbeizmittel enthalten sowohl ablaugende als auch lösende Bestandteile.

Sehr häufig werden Abbeizmittel z. B. bei Renovierungsarbeiten sowie im Behälter- und Apparatebau verwendet. Allerdings können nur verseifbare Anstriche, z. B. Alkydharzlacke oder Ölfarben, abgelaugt werden. Als Beizmittel zum Reinigen von Metalloberflächen werden auch Salz-, Schwefel-, Salpeter-, Fluss-, Phosphor- oder Ameisensäure verwendet.

Bei Tätigkeiten mit Abbeizmitteln sind vergleichbare Schutzmaßnahmen zu beachten wie bei Arbeiten mit Säuren und Laugen bzw. Lösemitteln. Eine Ausnahme bilden allerdings die dichlormethanhaltigen Abbeizmittel. Hier sind erheblich umfangreichere Maßnahmen zu ergreifen. Als persönliche Schutzmaßnahmen eignen sich Handschuhe aus Fluorkautschuk und als Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung ausschließlich umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte. Arbeitsplatzmessungen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft zeigen, dass beim Abbeizen mit dichlormethanhaltigen Produkten die Arbeitsplatzgrenzwerte von Dichlormethan grundsätzlich überschritten sind.

Darüber hinaus existieren aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Einschränkungen bzw. Verbote u. a. bei der Verwendung dichlormethanhaltiger Abbeizmittel.

Bei zu entfernenden Anstrichen bzw. Beschichtungen sollte die Auswahl der Entschichtungstechniken in dieser Reihenfolge erfolgen:

  • mechanisches Entschichten, z. B. unter Verwendung von Flüssigkeitsstrahlern (Wasserhochdruckstrahlgeräten)
  • thermisches Entschichten
  • Ablaugen
  • Abbeizen mit dichlormethanfreien Abbeizern.

Die 2006 vom Ausschuss für Gefahrstoffe verabschiedete TRGS 612 zum Ersatz dichlormethanhaltiger Abbeizmittel lässt den Einsatz von Dichlormethan nur noch in wenigen begründeten Ausnahmefällen zu. Sie verlangt u. a., zunächst mehrere Probeflächen mit dichlormethanfreien Abbeizern anzulegen, um zu dokumentieren, dass die Altbeschichtungen tatsächlich nicht abgelöst werden. Erst danach darf - als ultima ratio - auf dichlormethanhaltige Produkte unter Einhaltung sehr aufwändiger Schutzmaßnahmen zurückgegriffen werden.

Auf EU-Ebene wird darüber hinaus eine Beschränkungsrichtlinie vorbereitet, in der Tätigkeiten mit dichlormethanhaltigen Abbeizern in Innenräumen verboten werden sollen.

Weitere Informationen:

Das Angebot der BAD zum Thema "Management gefährlicher Stoffe"

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de