Glossar: Z

Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit

Das kostenlose Glossar zum Thema Arbeitsschutz. Finden Sie über 400 Begriffsklärungen und mehr als 1.200 Schlagwörter zu den Themen Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Betriebsanweisung, Betriebsarzt, Brandschutz, Gefährdungsbeurteilung, Gesundheitsförderung und vieles mehr.

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Zahnräder

Zahnräder sind Maschinenteile zur Übertragung von Drehbewegungen bzw. Drehmomenten zwischen zwei Wellen ohne Schlupf. Es gibt verschiedene Ausführungsformen derartiger Triebwerksräder, z. B. Stirnräder (zylindrische Räder mit geraden Zähnen), Pfeilräder (zylindrische Räder mit Winkelzähnen), Schraubenräder (zylindrische Räder mit schrägen Zähnen in Form eines Schraubengangs), Kegelräder, Schneckenräder.

Zelte

Unter Zelten versteht man im Sinne der UVV "Zelte und Tragluftbauten" fliegende Bauten, die aus einer Tragkonstruktion mit einer Hülle bestehen, Membranzelte und Tragluftbauten.

Zement

Zemente werden durch die DIN 1164 "Portland- Eisenportland-, Hochofen- und Trasszement" genormt. Chemisch gesehen besteht Zement aus Calciumsilikaten, Calciumaluminaten und Calciumeisenoxiden, die beim Brennen der Rohstoffe (Kalkstein, Ton, Kalkmergel u.a.) im so genannten Klinker entstehen.

Zentrifugen

Zentrifugen sind kraftbetriebene Arbeitsmaschinen, mit denen durch Zentrifugalkraft Flüssigkeiten von festen Stoffen (z. B. Spänen), Flüssigkeitsgemisch oder Feststoffgemisch getrennt oder in ihrem Mischungsverhältnis verändert werden. Das Zentrifugiergefäß (z. B. Trommel) dient der Aufnahme des zu schleudernden Stoffgemisches. Dieses wird über das umlaufende Teil der Zentrifuge, den Rotor, der Zentrifugalkraft ausgesetzt.

Zink

Chemische Formel: Zn. Zink ist ein bläulich weißes, stark glänzendes Metall. Erwärmt (ab 100 °C) ist es dehnbar, bei gewöhnlicher Temperatur ziemlich spröde. Da es an der Luft beständig ist, wird es als Schutzschicht auf anderen Metallen verwendet (z. B. verzinktes Eisenblech und verzinkter Eisendraht).

Zivilcourage

Der Begriff Zivilcourage hat seinen Ursprung im französischen "courage civil" und bezeichnet den Mut des Einzelnen zu einem eigenen Urteil. Bereits in seinem französischen Ursprung wird damit der Einzelne als einer Gruppe oder auch einer Mehrheit gegenüber stehend gesehen. Die ursprüngliche deutsche Bezeichnung für Zivilcourage, Bürgersinn, beinhaltet den Gedanken des Gemeinsinns, der heute noch zentral für das Verständnis von Zivilcourage ist. Ziel zivilcouragierten Verhaltens ist die Durchsetzung humanitärer und demokratischer Werte. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird - bedingt durch gesellschaftliche Phänomene - mit Zivilcourage die persönliche Gegenwehr gegen Diskriminierung, Gewalt und Rechtsextremismus verstanden. Zivilcourage hat darüber hinaus aber auch eine große Bedeutung im Arbeits- und Gesundheitsschutz und beinhaltet präventive Aspekte.

Zugelassene Überwachungsstellen

Die Prüfungen vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfungen überwachungsbedürftiger Anlagen (Anlagen, die auf Grund ihrer Gefährlichkeit einer besonderen Überwachung bedürfen - näher bestimmt in § 1 (2) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)), liegen weitgehend im Zuständigkeitsbereich der "Zugelassenen Überwachungsstellen".

Zündquellen

Damit es bei gleichzeitigem Vorhandensein eines brennbaren Stoffs und Sauerstoffs zu einem Brand oder einer Explosion kommt, ist eine wirksame Zündquelle erforderlich, die den Verbrennungsvorgang in Gang setzt. Deshalb ist das Vermeiden von Zündquellen ein wichtiger Aspekt bei der Brandverhütung und beim Explosionsschutz.

Zuständige unabhängige Stellen

In den EU-Richtlinien nach Artikel 95 EWG-Vertrag, die innerhalb der EU die Beschaffenheitsanforderungen von technischen Arbeitsmitteln zur Vermeidung von Handelshemmnissen regeln, werden für die Konstruktion und Herstellung dieser technischen Arbeitsmittel auch Prüfungen durch "Zuständige unabhängige Stellen" vorgeschrieben. Die Richtlinie 97/23/EG - Druckgeräte-Richtlinie (DGRL) kennt unter dem Begriff "Zuständige unabhängige Stellen" oder "Notifizierte Stellen" die
  • "Benannten Stellen" (Artikel 13)
  • "Anerkannten unabhängigen Prüfstellen" (Artikel 14)
  • "Betreiberprüfstellen" (Artikel 15).

Zweihandschaltungen

Die Zweihandschaltung bzw. Zweihandschalteinrichtung ist eine Steuereinrichtung mit selbsttätiger Rückstellung, die eine gleichzeitige Betätigung von zwei Stellteilen mit beiden Händen erfordert, um den Betrieb einer Maschine einzuleiten und aufrechtzuerhalten. Sie verhindert durch Ortsbindung, dass die Person, die sie betätigt, in den Gefahrbereich hineingreifen kann. Das Loslassen eines oder beider Stellteile erzeugt den Stoppbefehl für die Steuerung. Das erneute In-Gang-Setzen der Maschine darf erst nach dem Loslassen beider Stellteile und durch eine erneute gleichzeitige Betätigung beider Einrück- bzw. Schaltorgane möglich sein. Durch konstruktive Gestaltung muss die Möglichkeit einer versehentlichen Betätigung auf ein Minimum reduziert und das absichtliche Umgehen der Schutzwirkung weitgehend verhindert werden. So darf es z. B. nicht möglich sein, die Schalter mit einer Hand, dem Unterarm oder durch eine Auflage zu überbrücken oder die beiden Einrückorgane in der Einrückstellung festzusetzen.