Glossar: T
Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
Das kostenlose Glossar zum Thema Arbeitsschutz. Finden Sie über 400 Begriffsklärungen und mehr als 1.200 Schlagwörter zu den Themen Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Betriebsanweisung, Betriebsarzt, Brandschutz, Gefährdungsbeurteilung, Gesundheitsförderung und vieles mehr.
Teamarbeit, Gruppenarbeit
Unter Teamarbeit oder Gruppenarbeit versteht man die arbeitsteilige Bearbeitung von Aufgaben durch verschiedene Personen.
Technische Arbeitshilfen
Technische Arbeitshilfen für behinderte Menschen dienen der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung.
Technische Arbeitsmittel
Technische Arbeitsmittel sind verwendungsfertige Arbeitseinrichtungen, die bestimmungsgemäß ausschließlich bei der Arbeit verwendet werden.
Technische Regelwerke
Die Technischen Regelwerke enthalten Regeln der Technik und beschreiben den Stand der Technik.
Technische Überwachungsorganisationen
In den Technischen Überwachungsorganisationen sind alle Sachverständigen zusammengefasst, die z. B. die Prüfungen überwachungsbedürftiger Anlagen vornehmen sollen.
Teer
Teer ist ein flüssiges, schwarzes Produkt, das bei der Destillation von Kohle oder Holz entsteht und hauptsächlich aus Kohlenwasserstoff-Gemischen besteht.
Teilzeitarbeit
Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers ist.
Telearbeit
Unter Telearbeit versteht man Arbeitsformen, bei denen Mitarbeiter ihre Tätigkeit außerhalb der zentralen Betriebsstätte des Arbeitgebers verrichten.
Tierhaltung
Unter Tierhaltung ist die Haltung von Nutztieren zur Erzeugung von Fleisch, Milch oder anderen vom Tier stammenden Produkten zu verstehen.
Tischfräsmaschinen
Tischfräsmaschinen sind Maschinen, bei denen ein sich drehender senkrechter Werkzeugträger innerhalb des Werkstückauflagetisches angeordnet ist.
Toleranzgrenzen
Toleranzgrenzen bestimmen in der Regel den Bereich, in dem die tolerierbaren Ist-Werte, Ist-Zustände oder das Normalverhalten liegen.
Toluol
Chemische Formel: C~7H~8. Synonyme: Methylbenzol, Anisen, Toluen. Toluol ist eine farblose, flüchtige, fast wasserunlösliche, leichtentzündliche, aromatisch riechende Flüssigkeit. Sie ist leichter als Wasser. Ihre Dämpfe sind aber schwerer als Luft und bilden mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch. Toluol findet als Grundchemikalie in der chemischen Synthese und als Lösemittel (z. B. in Lacken, Klebstoffen und Möbelpflegemitteln) breite Anwendung.
Transport gefährlicher Güter
Der Transport gefährlicher Güter findet grenzüberschreitend mit Kraftfahrzeugen, Bahn, Schiffen und Flugzeugen statt. Für jedes Transportmittel gibt es eigens zugeschnittene Bestimmungen. Um einen reibungslosen Übergang, z. B. von der Bahn auf die Straße zu gewährleisten, sind diese Bestimmungen untereinander abgestimmt. In Deutschland sind die entsprechenden Verordnungen unter dem Gesetz über die Beförderung von gefährlichen Gütern (GGBefG) erlassen. Der grenzüberschreitende Verkehr macht zudem eine weit gehende Harmonisierung der nationalen Vorschriften mit internationalen Abmachungen erforderlich. Informationen zum Transport gefährlicher Güter und Vorschriften im Volltext finden sich im Internet beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Treppen
Eine Treppe ist ein durch Stufen gegliedertes Verbindungsstück zwischen Ebenen unterschiedlicher Höhe. Man unterscheidet die horizontalen und vertikalen Flächen der Treppenstufen in Tritt- bzw. Setzstufen. Treppen werden seitlich durch Handläufe (an Wänden) und Geländer (an freien Seiten) bzw. an Baustellen durch Seitenschutz gesichert. Sie können gerade, gewendelt oder gerundet verlaufen, wobei sich dann die Trittstufen nach einer Seite ihres Grundrisses hin verjüngen.
Trichlorethen (Tri)
Trichlorethen ist eine flüchtige, farblose, ätherisch riechende Flüssigkeit, unlöslich in Wasser. Die Dämpfe sind viel schwerer als Luft.
Tritte
Tritte im Sinne der UVV "Leitern und Tritte" sind treppenartige ortsveränderliche Aufstiege. Für geringe Steighöhen werden trag- oder verfahrbare Stufentritte aus Holz oder Metall und/oder Kunststoffen benutzt. Sie sind auf einer oder auf beiden Seiten bis zu einer Höhe von 1,00 m begehbar. Zu Tritten zählen auch Tritthocker mit festen, ausziehbaren oder ausklappbaren Stufen.
Türen, Tore
Türen und Tore sind Bauprodukte im Sinne des Bauproduktengesetzes. Ein Bauprodukt darf nur in Verkehr gebracht und frei gehandelt werden, wenn es brauchbar ist und die Konformitätsbedingungen der EU erfüllt. Ein Bauprodukt ist brauchbar, wenn es solche Merkmale aufweist, dass die bauliche Anlage, für die es verwendet werden soll, bei ordnungsgemäßer Instandhaltung dem Zweck entsprechend während einer angemessenen Zeitdauer und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit gebrauchstauglich ist. Es muss die wesentlichen Anforderungen der mechanischen Festigkeit und Standsicherheit, des Brandschutzes, der Hygiene, des Gesundheits- und Umweltschutzes, der Nutzungssicherheit, des Schallschutzes sowie der Energieeinsparung und des Wärmeschutzes erfüllen.
Lage, Anzahl, Ausführung und Abmessungen von Türen und Toren müssen sich nach der Art und Nutzung der Räume richten. Die Sicherheitsanforderungen an Türen und Tore ergeben sich aus dem jeweiligen Verwendungszweck bzw. der Bauart.
Turmbauarbeiten
Unter Turmbauarbeiten im Sinne der "BG-Regeln beim Turm- und Schornsteinbau" versteht man das Errichten, Instandhalten, Ändern und Abbrechen turmartiger baulicher Anlagen, die im Endzustand mehr als 20 m hoch sind. Dabei handelt es sich um Bauten aus Mauerwerk, Beton oder Betonfertigteilen.
Turmdrehkrane
Unter Turmdrehkranen versteht man Krane, mit deren Hilfe Lasten über einen Ausleger (Nadelausleger, Laufkatzenausleger, Knickausleger), der an einem Turm befestigt ist, vertikal und horizontal transportiert werden können.