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Arbeitsschutzunterweisung

Was ist eine Arbeitsschutzunterweisung?

Eine Arbeitsschutzunterweisung bzw. betriebliche Unterweisung soll die Beschäftigten über die Gefährdungen und Gesundheitsrisiken bei ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz informieren sowie die Mitarbeitenden für sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten zu sensibilisieren, demonstrieren und dieses in der betrieblichen Praxis einzuüben.

Welche Aufgaben hat das Amt für Arbeitsschutz?

Welche Unterweisungen zum Arbeitsschutz gibt es?

Klassische Themen für Unterweisungen im Arbeitsschutz sind u. a. folgende:

  • Bildschirmtätigkeit
  • Brandschutz
  • Erste Hilfe
  • Gefahrstoffe
  • Heben und Tragen
  • Hygienemanagement
  • Ladungssicherung
  • Sicherheit im Straßenverkehr
  • Strahlenschutz
  • Tätigkeiten mit Biostoffen
  • Verhalten bei Unfällen
  • Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Arbeiten am Bau

Warum sind Arbeitsschutzunterweisungen notwendig?

Sicheres und gesundes Arbeiten setzt voraus, dass alle Mitarbeitenden wissen, worauf sie bei ihrer Tätigkeit achten und wie sie sich verhalten müssen. Die Notwendigkeit der Unterweisung ergibt sich aus §12 des Arbeitsschutzgesetzes sowie aus der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 auch aus der Fürsorgepflicht des Unternehmers gegenüber seinen Beschäftigten.

§ 12 ArbSchG, Unterweisung

(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

(2) Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung nach Absatz 1 den Entleiher. Er hat die Unterweisung unter Berücksichtigung der Qualifikation und der Erfahrung der Personen, die ihm zur Arbeitsleistung überlassen werden, vorzunehmen. Die sonstigen Arbeitsschutzpflichten des Verleihers bleiben unberührt.

 

Unterweisungspflicht für Betriebe

Demnach ist ein Unternehmen dazu verpflichtet, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, indem es die erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen trifft. Unterweisungen können technische bzw. organisatorische Sicherheitsmaßnahmen nicht ersetzen.

Die Arbeitsschutzunterweisungen müssen auf Grundlage einer aktualisierten Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert werden. Informationen zu gesundheitlichen Risiken und präventiven Maßnahmen muss der Betrieb aktiv kommunizieren.


Wie oft müssen Sicherheitsunterweisungen durchgeführt werden?

§12 des Arbeitsschutzgesetzes, die Betriebssicherheitsverordnung sowie § 4 der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 verpflichten Unternehmen, ihre Mitarbeitenden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach in angemessenen Abständen über Unfall- und Gesundheitsgefahren und deren Abwehr zu unterweisen. Mindestens einmal im Jahr muss eine Unterweisung erfolgen.

Häufigkeit und Umfang von Unterweisungen

Häufigkeit und Umfang von Unterweisungen hängen von den Gefährdungen und Risiken am Arbeitsplatz sowie der Qualifikation der Beschäftigten ab. Bei gefährlichen Arbeiten, etwa mit Explosivstoffen, radioaktivem Material oder anderen Gefahrstoffen, sind nach den entsprechenden Vorschriften Unterweisungen mehrmals im Jahr durchzuführen.

Ändern sich die Tätigkeiten eines Mitarbeitenden, ist ebenfalls eine sicherheitstechnische Unterweisung zu den neuen Gefährdungen durchzuführen. Im Falle eines Arbeitsunfalls ist ggf. ebenfalls eine erneute Unterweisung zu relevanten Themen erforderlich.

Häufigkeit und Umfang von Unterweisungen

Welche Unterweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben?

§12 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet Unternehmen, regelmäßig Sicherheitsunterweisungen durchzuführen, um Mitarbeitende hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen. Die Art der Arbeitsschutzunterweisung ist abhängig von der jeweiligen Art, vom Ort und Zeitpunkt des Aufgabenbereichs auszurichten.

Wer darf die jährliche Unterweisung durchführen?

Der/die jeweilige Vorgesetzte hat die Pflicht, die Mitarbeitenden in Arbeitsschutzunterweisungen über arbeitsplatzbezogene und allgemeine gefährdungspotenziale im Betrieb sach- und fachgerecht aufzuklären. Der/die Vorgesetzte entscheidet über eine persönliche oder Online-Unterweisung. Der/die betriebliche Vorgesetzte kann die Pflicht der Unterweisung auch auf andere Mitarbeitende übertragen. Zudem können die jeweiligen regionalen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt*innen bei der Durchführung der Unterweisung beraten und unterstützen.

Wie müssen Unterweisungen dokumentiert werden?

Eine Unterweisung muss gemäß § 6 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes schriftlich dokumentiert werden. Daraus abgeleitet sind in der Dokumentation Thematik der Unterweisung, Zeitpunkt, Namen der Teilnehmenden, Name des / der Schulenden, Dauer sowie abschließende Bestätigung der Unterwiesenen durch Unterschrift, dass er/sie unterwiesen wurde und die Themen verstanden hat. Je nach Gefährdung kann eine Verständniskontrolle sinnvoll sein.

 


Wie sollte eine Arbeitsschutzunterweisung erfolgen?

Eine Arbeitsschutzunterweisung sollte in drei Phasen strukturiert werden:

► Vorbereitung

► Durchführung

► Nachbereitung

Vorbereitung einer Arbeitsschutzunterweisung

In der Phase der Vorbereitung einer Arbeitsschutzunterweisung werden die Unterweisungsinhalte und Lernziele definiert, auf Basis der mit der Arbeitsaufgabe einhergehenden Gefährdungen bzw. Belastungen und entsprechenden angemessenen Verhaltensweisen. Dieses sicherheitsgerechte Verhalten (Soll-Verhalten) festzulegen, ist für eine Überprüfung der Ergebnisse von Unterweisungsmaßnahmen elementar.

Drei Phasen einer Arbeitsschutzunterweisung


Die Unterweisung sollte zielgruppengerecht und arbeitsplatzbezogen sein. So können etwa alle Mitarbeitenden mit gleichen oder sehr ähnlichen Tätigkeiten in einer Unterweisung sein. Denkbar ist alternativ auch eine Gruppe aus Mitarbeitenden mit gleichen Defiziten.

Eine Arbeitsschutzunterweisung sollte möglichst frei von äußeren Störungen und Ablenkungen sein und bestmöglich arbeitsplatznah, je nach Inhalt sogar direkt am Arbeitsplatz stattfinden. Zu empfehlen ist, die Unterweisung nach einer Pause bzw. zum Arbeitsbeginn stattfinden zu lassen.

Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen

In der Durchführung einer Arbeitsschutzunterweisung sollten Mitarbeitende im Dialog ihre Fragen, Erfahrungen, Kenntnisse, Gedanken und Kreativität einbringen können. Dies führt zu einer intensiveren Auseinandersetzung, Identifikation sowie Akzeptanz der erarbeiteten Verhaltensregeln.

Die Inhalte der Unterweisung sollten klar gegliedert, verständlich dargestellt und Gefährdungen und sicherheitsgerechten Verhaltensweisen benannt werden. Handlungs- und Bewegungsabläufe sollte zudem jeder Mitarbeitende ausreichend praktisch einüben können. Auch ein mentales Training kann den Lerngewinn steigern und neue Bewegungsabläufe festigen.

Nachbereitung einer Arbeitsschutzunterweisung

In der Nachbereitung einer Arbeitsschutzunterweisung werden die erforderlichen Kenntnisse überprüft. Dies kann persönlich, schriftlich oder durch Verhaltensbeobachtung erfolgen. Eine Rückmeldung über Lernfortschritte und noch verbliebene Defizite erhalten Unterweisende wie Lernende. Gegebenenfalls sind weitere Unterweisungen erforderlich. Zum Beispiel dann, wenn die bisherigen Maßnahmen nicht ausgereicht haben, neue Bewegungsabläufe aufzubauen


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