Arbeitsschutzorganisation
Was gehört zu einer Arbeitsschutzorganisation?
Zu einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation gehört es, sämtliche Arbeitsschutzmaßnahmen für alle betrieblichen Tätigkeiten zu planen und durchzuführen. Dafür müssen Unternehmensleitung und alle Beschäftigten optimal zusammenarbeiten. Eine Arbeitsschutzorganisation bildet in einem Unternehmen den Rahmen für alle innerbetrieblichen Maßnahmen, mit denen der Schutz der Beschäftigten vor Gefahren verwirklicht werden soll.
Eine zentrale Rolle im Arbeitsschutz spielt die Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber verpflichtend durchführen muss. Darüber können Gefährdungen erkannt und mit geeigneten Schutzmaßnahmen beseitigt werden.
Wie sind Arbeitsschutzorganisationen strukturiert?
In Kleinbetrieben ist die Arbeitsschutzorganisation einfach strukturiert: Der Betrieb ist verantwortlich für den Arbeitsschutz. Diese Pflicht kann das Unternehmen auf Führungskräfte des Betriebes - soweit vorhanden - übertragen. Wenn das Unternehmen sich nicht an einem überbetrieblichen sicherheitstechnischen Dienst beteiligt, muss es eine besondere Qualifikation im Arbeitsschutz erwerben, soweit dies die Berufsgenossenschaft verlangt.
In größeren Betrieben ist die Arbeitsschutzorganisation komplexer gestaltet: Sind etwa mehr als 20 Personen im Betrieb angestellt, ist der/die Unternehmer*in verpflichtet, einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Dies ist im §20 der DGUV Vorschrift 1 festgelegt. Sie sollen das Unternehmen bei seinen Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen. Mit weiterer Größe eines Unternehmens wächst die Arbeitsschutzorganisation.
Nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften sind demnach etwa Fachkräfte für Arbeitssicherheit und ein Arbeitsmediziner als Betriebsarzt oder Betriebsärztin zu bestellen. Wird nur eine Fachkraft bestellt, so ist sie dem/der Unternehmensinhaber*in oder der Unternehmensleitung direkt zu unterstellen. Bei mehreren Fachkräften ist festzulegen, für welche Bereiche sie zuständig sind. Hier kommt entweder eine Aufteilung auf die unterschiedlichen Betriebsteile oder eine Aufteilung nach unterschiedlichen Fachgebieten infrage. Im Fall mehrerer Fachkräfte, sollte eine leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit benannt werden.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, das Unternehmen oder sein*e Vertreter*in, die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sowie der Betriebsrat und Sicherheitsbeauftragte bilden den Arbeitsschutzausschuss. Dieser ist in Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitenden verpflichtend (§11 Arbeitssicherheitsgesetz).