Arbeitsschutzgesetz

Arbeitsschutzgesetz

Was ist die gesetzliche Grundlage für den Arbeitsschutz in Unternehmen?

Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern: Dies ist das Ziel gemäß § 1 des Arbeitsschutzgesetzes („Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“).

Das Gesetz gilt für alle Arbeitgeber*innen und Beschäftigten der privaten Wirtschaft, des öffentlichen Dienstes, der freien Berufe und der Landwirtschaft. Das bedeutet: Der/die Arbeitgeber*in trägt die Verantwortung für den Arbeitsschutz und muss dafür sorgen, dass die Beschäftigten durch die Arbeit und bei dieser nicht gefährdet werden.


Was beinhaltet das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Grundlage für den Schutz der Arbeitnehmer*innen vor Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz bildet. Es wurde im Jahr 1977 verabschiedet und ist seitdem mehrfach geändert worden. Es ist ein Teil des Sozialgesetzbuches und gilt für alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Es legt fest, dass Arbeitgeber*innen dafür sorgen müssen, dass die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter gewährleistet wird. Es schreibt vor, dass die Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz systematisch ermittelt und beurteilt werden müssen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden vor schädlichen Einwirkungen geschützt sind. Darüber hinaus schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor, dass Unternehmen geeignete Schutzmaßnahmen treffen müssen, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Dazu gehören Maßnahmen wie die Bereitstellung von Einrichtungen zur Unfallverhütung, die Schulung von Mitarbeitern sowie das Ergreifen von Maßnahmen, um mögliche Gefahren zu vermeiden. Das Arbeitsschutzgesetz enthält auch detaillierte Vorschriften zur Gestaltung der Arbeitsplätze, zur Ausstattung der Arbeitsplätze und zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.

Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz sieht vordergründig Schutzziele und allgemein gehaltene Anforderungen vor. Detaillierte Verhaltensvorschriften existieren nicht im Gesetz. Das hat zwei Vorteile: Das Gesetz kann zum einen in allen Branchen umgesetzt werden. Zum anderen soll den Betrieben bewusst Spielraum für betriebsindividuelle Arbeitsschutzmaßnahmen gelassen werden. Spezielle Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zum Arbeitsschutz konkretisieren Forderungen für bestimmte Situationen oder Gefahrenlagen in der betrieblichen Praxis.

Europäische Mindestanforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Mit der europäischen Rahmenrichtlinie Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 89/391/EWG wurden zudem für ganz Europa geltende Mindestanforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz geschaffen; es steht den Mitgliedstaaten jedoch frei, strengere Bestimmungen zu erlassen oder diese beizubehalten. Die europäische Rahmenrichtlinie musste von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist es das Arbeitsschutzgesetz.


Das Arbeitsschutzgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Unternehmen und Beschäftigten

Die Richtlinie verpflichtet Arbeitgeber*innen, geeignete Präventivmaßnahmen zu ergreifen, um die Arbeit sicherer und gesünder zu machen. So ist der/die Arbeitgeber*in verpflichtet, die Gefährdung der Beschäftigten bei der Arbeit zu ermitteln und zu beurteilen. Auf dieser Grundlage muss ein Unternehmen Arbeitsschutzmaßnahmen zur Prävention von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren treffen. Diese Maßnahmen sind regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung muss der/die Arbeitgeber*in bei mehr als zehn Beschäftigten schriftlich dokumentieren. Neben einer zu etablierenden betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und der Unterweisung der Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, ist der/die Arbeitgeber*in dazu verpflichtet, Erste Hilfe, weitere Notfallmaßnahmen sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge zu organisieren.

Rechte und Pflichten der Beschäftigten werden ebenfalls durch das Gesetz festgelegt. Das Gesetz regelt auch die Überwachung und Beratung der Betriebe durch die Arbeitsschutzbehörden.

 


Verordnungen im Arbeitsschutzrecht

Im Arbeitsschutzrecht werden die betrieblichen Arbeitsschutzpflichten durch Verordnungen konkretisiert.

  • die Benutzung von Arbeitsmitteln
  • die Gestaltung von Arbeitsstätten
  • den Arbeitsschutz auf Baustellen
  • die Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsplätze)
  • die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen
  • die manuelle Handhabung von Lasten (Heben und Tragen)
  • den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
  • den Umgang mit Gefahrstoffen
  • den Schutz werdender und stillender Mütter (Beschäftigungsbeschränkungen).
Verordungen zum Arbeitsschutzgesetz

Welche wichtigen Arbeitsschutzvorschriften gibt es?

Unternehmen müssen im Sinne des Arbeitsschutzes und Gesundheitsschutzes gesetzliche Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften beachten und umsetzen.

Beispielsweise ist die Planung, Durchführung und Überwachung von Arbeitsschutzmaßnahmen in §3 ArbSchG geregelt, Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation in §§5 und 6 ArbSchG. Die Unterweisung ist in §12 ArbSchG definiert, die arbeitsmedizinische Vorsorge in §11 ArbSchG.

Details zu den Unternehmenspflichten der jeweiligen Arbeitsbereiche in Unternehmen regeln in der Praxis neben dem Arbeitsschutzgesetz gesetzliche Verordnungen, u.a. Gefahrstoffverordnung , Arbeitsstättenverordnung, Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm), Biostoffverordnung, PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) oder die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Die Unfallverhütungsvorschriften verlangen Anordnungen und Maßnahmen des Unternehmens zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Für die Beschäftigten beschreiben sie Verhaltenspflichten. Sie legen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen fest und regeln Fragen der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation sowie der Ersten Hilfe.


Ziel des Arbeitsschutzgesetzes

Das Arbeitsschutzgesetz verfolgt das Ziel, den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz stetig zu verbessern. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen vorzunehmen.

Diese zielen beispielsweise auf die Arbeitszeit- und Arbeitsplatzgestaltung, Benutzung von Arbeitsmitteln, Gestaltung von Arbeitsstätten, den Arbeitsschutz auf Baustellen, die Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsplätze), Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen, manuelle Handhabung von Lasten (Heben und Tragen), den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen, den Umgang mit Gefahrstoffen, Schutz werdender und stillender Mütter (Beschäftigungsbeschränkungen) ab.

Ziele des Arbeitsschutzgesetz

Was ist im Arbeitsschutzrecht geregelt?

Dem deutschen Arbeitsschutzrecht ist das europäische Arbeitsschutzrecht übergeordnet. Das Arbeitsschutzrecht ist in Deutschland hierarchisch aufgebaut: Das Arbeitsschutzgesetz gilt seit 1996. Weitere Gesetze zum Arbeitsschutz bereitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vor.

Verordnungen zum Arbeitsschutz werden auf Grund gesetzlicher Ermächtigungen vom BMAS erlassen. Die in Verordnungen festgelegten Forderungen werden durch staatliche Richtlinien und Technische Regeln konkretisiert. Die Bundesländer, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Unfallversicherungsträger und weitere Institutionen sind in Ausschüssen an der Ausarbeitung der Technischen Regeln beteiligt. Die Geschäftsführung dieser Ausschüsse liegt bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

 

Unfallversicherungsträger unterstützen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes

Daneben gilt zusätzlich das autonome Recht der Unfallversicherungsträger mit ihren DGUV-Vorschriften. Die Umsetzung wird von Aufsichtsdiensten kontrolliert. Auch veröffentlichen sie für ihre Mitglieder Regeln und Grundsätze, um Unternehmen bei ihren Pflichten beim Arbeits- und Gesundheitsschutz zu unterstützen.

Des Weiteren erhalten Unternehmen mit Normen und Richtlinien weitere konkretisierende Orientierung für den Arbeitsschutz in der Praxis. Beispielsweise veröffentlichen das Deutsche Institut für Normung (DIN), Europäische Komitee für Normung (CEN), die International Organization for Standardization (ISO), Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) sowie der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) diese Normen und Richtlinien.

Generell gilt: Regeln, Grundsätze, Normen und Richtlinien sind nicht rechtsverbindlich. Unternehmen können demnach andere Wege zur Sicherheit und Gesundheit ihrer Belegschaft wählen, insofern hiermit das gleiche Schutzziel erreicht wird.

Systematik und Hierarchie des Arbeitsschutzrechts

Um den deutschen Arbeitsschutz kümmern sich Bundes- und Landesbehörden, u.a. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI).

Welche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften regeln den technischen Arbeitsschutz?

Der technische Arbeitsschutz regelt alle Bereiche, welche die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz betreffen. Dazu gehört u. a. ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen, Maschinen und anderen Arbeitsmitteln, Lärm- und Vibrationsschutz, künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz sowie Betriebs- und Anlagensicherheit.

Entsprechende gesetzliche Verordnungen wie die Gefahrstoffverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung oder die Biostoffverordnung regeln die Details für die jeweiligen Arbeitsbereiche.

 

Welche Arbeitsschutzgesetze gibt es?

Das derzeit geltende Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wurde am 07. August 1996 erlassen und ist am 21. August desselben Jahres in Kraft getreten. Es steht an oberster Stelle im deutschen Arbeitsschutz und verpflichtet alle Unternehmen, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Gefährdungsbeurteilung: Gefahren identifizieren und minimieren

Um die Arbeitsbedingungen zu bewerten, definiert §5 ArbSchG die Gefährdungsbeurteilung sogenannte Gefährdungspotenziale – eine der zentralen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes. Die Gefährdungsbeurteilung ermittelt und bewertet eine Gefährdung von Beschäftigten bei einer bestimmten Tätigkeit. Arbeitgeber sind zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet.
Die Gefährdungsbeurteilung kann nach normativen Beurteilungskriterien (z. B. Grenzwerte) und/oder nach subjektiven Beurteilungskriterien (z. B. Eintrittswahrscheinlichkeit, voraussichtliche Schwere eines möglichen Gesundheitsschadens) erfolgen.

Diverse Gefährdungspotenziale in der betrieblichen Praxis

Nach §5 ArbSchG kann sich eine Gefährdung für Beschäftigte „insbesondere ergeben durch die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten sowie psychische Belastungen bei der Arbeit.

Nach §6 ArbSchG müssen Unternehmen u.a. „über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. Bei gleichartiger Gefährdungssituation ist es ausreichend, wenn die Unterlagen zusammengefasste Angaben enthalten.“ Neben der Dokumentation ist der/die Arbeitgeber*in zu einer regelmäßigen Unterweisung verpflichtet. (§12 ArbSchG) 

Neben dem Arbeitsschutzgesetz hat ein Unternehmen auch bestimmte Verordnungen einzuhalten, u. a. Arbeitsstättenverordnung, Baustellenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung, Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, Lastenhandhabungsverordnung, PSA-Benutzungsverordnung, Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung.

 

Warum gibt es das Arbeitsschutzgesetz?

Der Zweck des Arbeitsschutzgesetzes ist, sichere und menschengerechte Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Dies ist für das Berufsleben elementar. Ein*e Arbeitgeber*in trägt die Verantwortung für die Gesundheit der Mitarbeitenden und damit für die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen zur Prävention in der betrieblichen Praxis. Der/die Arbeitgeber*in sichert so auch die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden und die Wirtschaftlichkeit des Betriebs.

 

FAQ - Die 10 häufigsten Fragen zum Thema "Arbeitsschutzgesetz"

1. Was ist das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz regelt den Schutz der Arbeitnehmer*innen vor Arbeitsunfällen oder berufsbedingten Gesundheitsgefahren. Es schreibt Sicherheits- und Gesundheitsstandards für Arbeitsplätze vor und stellt sicher, dass Arbeitnehmer*innen angemessen vor gesundheitlichen Gefahren geschützt werden.

2. Welche Ziele verfolgt das Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz verfolgt das Ziel, Arbeitnehmer*innen vor schwerwiegenden Unfällen und Gesundheitsgefahren zu schützen. Es legt den Unternehmen die Verpflichtung auf, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern.

3. Wie wird der Arbeitsschutz gewährleistet?

Der Arbeitsschutz wird durch die Kontrolle der Arbeitsplätze, die Überwachung des Arbeitsschutzes und das Einhalten der Arbeitssicherheitsvorschriften gewährleistet. Außerdem können Unternehmen spezielle Schulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheit anbieten.

4. Wer ist für den Schutz der Arbeitnehmer verantwortlich?

Die Unternehmen sind für den Schutz der Arbeitnehmer*innen vor gesundheitlichen Gefahren verantwortlich. Sie müssen die Arbeitssicherheitsvorschriften und -bestimmungen einhalten und ihren Mitarbeitenden ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld bieten.

5. Was ist ein Arbeitsschutzbeauftragter?

Ein Arbeitsschutzbeauftragter ist eine Person, die für die Überwachung des Arbeitsschutzes im Unternehmen verantwortlich ist. Er überwacht die Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften und kann Tipps geben, wie die Arbeitssicherheit verbessert werden kann.

6. Welche Rechte hat ein Arbeitnehmer gemäß dem Arbeitsschutzgesetz?

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz haben Arbeitnehmer*innen das Recht auf ein sicheres Arbeitsumfeld, auf eine angemessene Unterweisung in Arbeitssicherheit und Gesundheitsstandards und auf angemessene Schutzmaßnahmen.

7. Welche Pflichten hat ein Unternehmen gemäß dem Arbeitsschutzgesetz?

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz hat ein Unternehmen die Pflicht, seinen Mitarbeitenden ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu bieten, die Arbeitssicherheitsvorschriften und -bestimmungen einzuhalten und regelmäßig Kontrollen durchzuführen.

8. Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Analyse der möglichen Gefahrenquellen an einem Arbeitsplatz. Dabei werden die Gefahren identifiziert und es werden Maßnahmen zur Vermeidung und Kontrolle der Gefahren vorgeschlagen.

9. Was ist ein Arbeitsschutzmanagementsystem?

Ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) ist eine systematische Kombination von Richtlinien und Verfahren zur Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Es beinhaltet Gefährdungsbeurteilungen und andere Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer.

10. Welche Sanktionen können gegen Unternehmen verhängt werden, die die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes nicht einhalten?

Unternehmen, die die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes nicht einhalten, können mit Geldbußen, Arbeitsverbote, dem Entzug von Genehmigungen und anderen Sanktionen belegt werden. Dies soll das Unternehmen dazu anhalten, die Vorschriften einzuhalten und den Arbeitsschutz für alle Mitarbeitenden zu gewährleisten.


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