Was versteht man unter einem Arbeitsschutzausschuss?
Nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz ist ein Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten zu einem Arbeitsschutzausschuss verpflichtet. Der Arbeitsschutzausschuss gehört zur betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Der Ausschuss organisiert die Zusammenarbeit aller am Arbeitsschutz Beteiligten, insbesondere die mit dem Betriebs- bzw. Personalrat und von Betriebsärztinnen / Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit untereinander.
Aufgaben und Themen des Arbeitsschutzausschusses
Der Arbeitsschutzausschuss berät zu Anliegen des Arbeitsschutzes und trifft entsprechende Empfehlungen, vor allem zu konkreten Sicherheits- und Gesundheitsschutzproblemen. Der Arbeitsschutzausschuss kann keine wirksamen Beschlüsse fassen.
Regelmäßige Aufgaben
- Planung von Gefährdungsbeurteilungen
- Bericht über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und Begehungen
- Bewertung der Unfallstatistik und des Krankenstandes
- Bericht Betriebsärztin/ Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft
- Koordination der Unterweisungen
- Koordination von Regelungen zur Ersten Hilfe, zu Sicherheit, zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Entwicklung von Lösungen für Schutzmaßnahmen und von Verbesserungsvorschlägen
Weitere Themen
- Maßnahmen für besondere Personengruppen, wie Auszubildende oder Schwerbehinderte
- Koordination von Programmen zur Gesundheitsförderung
- Umsetzung neuer Gesetze, Verordnungen oder arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse
- Bewertung von Planungen wie Beschaffung, Neubau, Umbau, Möblierung u.a.
- Bewertung von Investitionsprogrammen in EDV oder Organisationsveränderungen
- Planung bei Qualifizierung Führungskräfte, Ausbildung Ersthelfer*innen, Sicherheitsbeauftragte
Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses
Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses sind u. a. der/die Arbeitgeber*in, zwei Mitglieder des Betriebsrats/Personalrats, Betriebsärztinnen / Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.
Die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses treffen sich mindestens einmal im Quartal. Empfehlenswert ist die Begrenzung der Mitgliederzahl der Beteiligung aller genannten Gruppen.
Wofür gibt es einen Arbeitsschutzausschuss?
Inhaltliche Schwerpunkte und Zweck des Arbeitsschutzausschusses können u. a. sein:
- Koordination des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes
- Beratung betrieblicher Arbeitsschutz- und Gesundheitsförderungsprogramme
- Maßnahmen für besonders gefährdete Personengruppen
- Vorschläge über betriebliche Arbeitsschutz-Investitionen
- Auswertung betrieblicher Unfall- und Erkrankungsstatistiken
- Planung von Prüfterminen
- Erörterung der Möglichkeiten zur Beteiligung an überbetrieblichen Sicherheitsmaßnahmen.
- Nachverfolgung der Maßnahmen aus Sicherheitsbegehungen
- Nachverfolgung der Gefährdungsbeurteilungen
- Beratung sicherheitstechnischer und arbeitsmedizinischer Aspekte bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren oder neuer Arbeitsstoffe