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Amt für Arbeitsschutz

Wer regelt den Arbeitsschutz in Deutschland?

Der deutsche Staat hat die Aufgabe, das Arbeitsschutzrecht in Unternehmen aller Branchen zu überwachen. Alle Arbeitsschutzgesetze und Arbeitsschutzverordnungen des Bundes werden von den Bundesländern ausgeführt.

Zuständig sind je nach Bundesland die Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz oder die Bezirksregierungen (in Schleswig-Holstein die Landesunfallkasse). Die zuständigen Landesaufsichtsbehörden sind jedoch nicht nur als Überwachungsbehörde tätig, sondern beraten auch präventiv. Vollzug und Beratung dieser Ämter beziehen sich auf drei Aufgabenkomplexe: Betrieblicher Arbeitsschutz, technischer Öffentlichkeitsschutz und Immissionsschutz.

Definition: Amt für Arbeitsschutz

 

 

 

Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger(n) ergänzen den staatlichen Arbeitsschutz

Neben diesem staatlichen Arbeitsschutz gibt es in Deutschland den Arbeitsschutz, der gemäß § 21 Abs. 2 ArbSchG von den Berufsgenossenschaften und anderen Unfallversicherungsträgern geleistet wird (Dualismus im deutschen Arbeitsschutz). Arbeitgeber und Arbeitnehmende bestimmen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung bei den Unfallversicherungsträgern die Arbeitsschutzmaßnahmen selbst und führen diese durch. Staatlicher und selbst verwalteter Arbeitsschutz unterrichten sich gegenseitig über durchgeführte Betriebsbesichtigungen und deren wesentliche Ergebnisse (§ 21 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz und § 20 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VII).

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie: Präventionspotenziale heben

Mit Hilfe einer neuen Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) sollen zudem die in Deutschland vorhandenen Präventionspotentiale von staatlichen Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträgern stärker zusammengeführt werden. Dazu entwickeln Bund, Länder und Unfallversicherungsträger gemeinsame Arbeitsschutzziele, setzen diese Ziele in gemeinsamen Programmen um und evaluieren die wesentlichen Ergebnisse dieser Arbeiten.

Weiterhin gehört zur Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie ein abgestimmtes und arbeitsteiliges Vorgehen von Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträgern bei der Beratung und Überwachung der Betriebe sicherzustellen.

 


Was prüft das Amt für Arbeitsschutz?

Je nach Bundesland sind entweder ein Amt für Arbeitsschutz, ein Gewerbeaufsichtsamt oder sonstige staatliche Aufsichtsbehörden für den betrieblichen Arbeitsschutz und die Überwachung der Einhaltung der Gesetze und Verordnungen des Staates verantwortlich.

 

Das Amt für Arbeitsschutz bzw. das Gewerbeaufsichtsamt kümmern sich u. a. um Folgendes:

  • die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern und zu fördern
  • im Arbeitsschutz auf die Einhaltung der Regeln für einen fairen Wettbewerb hinzuwirken
  • die Öffentlichkeit vor gefährlichen Anlagen und Produkten zu schützen
  • die Beschäftigungsfähigkeit zu stärken

Aufgaben eines Amtes für Arbeitsschutz

Welche Aufgaben hat das Amt für Arbeitsschutz?

 

Dies beinhaltet auch die Aufgaben der Kontrolle und Beratung hinsichtlich einer innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation, betrieblicher Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz, inklusive der betrieblichen Gesundheitsförderung, Beurteilung psychischer Belastungen, die Gestaltung von Arbeitsstätten, sicherheitstechnische Gestaltung von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen, Umgang mit Gefahrstoffen, einschließlich Sprengstoff und biologischen Arbeitsstoffen, den Strahlenschutz, den Arbeitsschutz in der Gentechnik, den besonderen Arbeitsschutz von werdenden Müttern, Kindern sowie Jugendlichen, Heimarbeitern sowie die Arbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz. (Quelle: Amt für Arbeitsschutz Hamburg)

Einen Überblick über die Ämter für Arbeitsschutz bzw. der Gewerbeaufsichtsämter in den Bundesländern findet sich auf der Internetseite des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik.


Welche Organisation überwacht den technischen Arbeitsschutz?

Genauso wie bei allen anderen Arten des Arbeitsschutzes sind auch beim technischen Arbeitsschutz je nach Bundesland entweder ein Amt für Arbeitsschutz, ein Gewerbeaufsichtsamt oder sonstige staatliche Aufsichtsbehörden für den betrieblichen Arbeitsschutz und die Überwachung der Einhaltung der Gesetze und Verordnungen des Staates verantwortlich.

 


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