Ein professionelles Gefahrstoffmanagement sowie entsprechende Schutzmaßnahmen helfen Unternehmen beim sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb.

Management gefährlicher Stoffe

Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen

Kaum ein Gewerbetreibender hat sie nicht in Gebrauch: Spraydosen, Fässer mit Lösemitteln, Säuren und Laugen, Öle und Fette, Farben, Lacke und viele andere chemische Produkte. Ganz klar: Der Umgang damit will gelernt sein, viele dieser Stoffe sind so genannte Gefahrstoffe. Bei giftigen, gesundheitsschädlichen oder ätzenden Gefahrstoffen etwa sind Mitarbeiter direkt betroffen, bei leicht entzündlichen Flüssigkeiten, Gasen, Spraydosen und ähnlichen Stoffen entstehen Brand- und Explosionsgefahren und bei wassergefährdenden Stoffen ist die Umwelt betroffen. Lassen Sie sich von den Experten der BAD-Gruppe beraten – wir finden auch für Ihr Unternehmen die optimale Lösung.

 

Klar geregelte Schutzpflichten

Mit dem Chemikaliengesetz und insbesondere mit der Gefahrstoffverordnung hat der Gesetzgeber klare Regelungen geschaffen und dem Anwender beziehungsweise Arbeitgeber diverse Schutzpflichten auferlegt, um Gefahren für Mitarbeiter und Umwelt möglichst gering zu halten.

In der Konkretisierung des Arbeitsschutzgesetzes sind in der Gefahrstoffverordnung diverse Grundpflichten festgelegt, die jeder Arbeitgeber in seinem Unternehmen zu erfüllen hat. Darüber hinaus sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung weitere Maßnahmen zu planen, umzusetzen und zu überwachen. So muss die Beschaffung und Anwendung von Gefahrstoffen rechtlich einwandfrei erfolgen und es bestehen umfangreiche Dokumentationspflichten über die Gefährlichkeitsmerkmale dieser Stoffe, deren Menge und Einsatzort.

Außerdem sind bei deren Verwendung ausreichende technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen entsprechend der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zu beachten und Gefahrstoffe bzw. Produkte müssen sicher gelagert werden. Unter Umständen gilt es, zusätzliche Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen zu beachten, die arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeiter sicherzustellen (Pflicht- und Angebotsvorsorge) sowie bestimmte Gefahrstoffe durch weniger gefährliche Produkte oder Anwendungen zu ersetzen.

Unsere Experten haben den Überblick

Hier den Überblick zu behalten und die richtigen Maßnahmen einzuleiten, ist nicht nur ein Gebot des Arbeitsschutzes, sondern rechnet sich auch für Ihr Unternehmen: Reduzierte Entsorgungskosten, verringerte Beiträge zur Feuerversicherung, Reduktion von Mitarbeiterausfällen und viele andere Einsparpotenziale übersteigen in der Regel relativ schnell die notwendigen Investitionen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln – genauso wie etwa die Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses ist das ein komplexer Prozess, der viel Spezialwissen und Berufserfahrung erfordert. Gut, wenn man da einen starken Partner an seiner Seite hat.

Das Erledigen wir für Sie:

Die Experten der BAD-Gruppe verfügen über das notwendige Spezialwissen, langjährige Erfahrung und Qualifikation bei der:

  • Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen
  • Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses
  • Prüfung von Sicherheitsdatenblättern
  • Erstellung von gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsanweisungen und Unterweisungen für Ihre Mitarbeiter
  • Allgemeinen und individuellen arbeitsmedizinischen Vorsorge (Angebotsvorsorge / Pflichtvorsorge)
  • Einstufung und Bewertung der Gefährlichkeit von Nanomaterialien, ohne die moderne Technologien beispielsweise in der Lebensmittel-, Auto-, Elektro-, Arznei- und Kosmetikindustrie oft gar nicht mehr auskommen

Bei diesen anspruchsvollen Aufgaben unterstützen wir Sie gerne und fachlich kompetent. Insbesondere was den Einsatz der in ihrer Gefährlichkeit zum Teil noch nicht eingestuften Nanopartikel angeht, bietet BAD ihren Kunden Beurteilungen / Bewertungen nach einem eigens entwickelten Verfahren. Dieses berücksichtigt die Vorgaben der Bekanntmachung 527 des Ausschusses für Gefahrstoffe und enthält eine ausführliche Beratung über entsprechende Schutzmaßnahmen.

 

Case Study

Heinz K. klagt über Übelkeit und Erbrechen. sein Arzt vermutet eine nur kurzfristige Störung im Stoffwechsel des Patienten. In den Folgewochen treten bei Heinz K. Sprachstörungen und Koordinationsschwierigkeiten auf, und spezialärztliche Untersuchungen belegen extreme Störungen im zentralen Nervensystem. Das Blut von Heinz K. weist einen drastisch erhöhten Spiegel eines bestimmten giftigen Schwermetalls auf. Eine Behandlung spricht nicht mehr an, Heinz K. verstirbt im Alter von gerade einmal 42 Jahren.

Während seiner beruflichen Tätigkeit war Heinz K. mit einer Chemikalie umgegangen, die das hoch-giftige Schwermetall enthält. Wenige Wochen vor den ersten Symptomen war es zu einem vermeintlich unbedeutenden Vorfall gekommen: Bei der Vorbereitung einer chemischen Analyse hatte sich Heinz K. eine größere Menge des Gefahrstoffes über die ungeschützte Hand gegossen, diese unter fließendem Wasser gereinigt und weiter gearbeitet.

Untersuchungen ergaben, dass im Betrieb zwar eine vollständige und korrekte Gefährdungsbeurteilung für die von Heinz K. ausgeübte Tätigkeit vorlag, deren Handlungsempfehlungen aber nur unvollständig eingehalten wurden. Hätte Heinz K. beispielsweise Handschuhe getragen, und wäre er informiert gewesen, dass bei sämtlichen Unfällen mit dem von ihm benutzten Gefahrstoff unbedingt sofort ein Arzt aufzusuchen ist, hätte sein Leben wohl gerettet werden können.

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Biologische Arbeitsstoffe

Genaue Unterweisung minimiert Risiken

 

Jedes Unternehmen ist laut Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, die eigenen Mitarbeiter vor Risiken am Arbeitsplatz zu schützen. Und das sowohl vor Unfällen als auch vor berufsbedingten Erkrankungen, wie sie etwa durch biologische Arbeitsstoffe (Biostoffe) entstehen können.

In der Land- und Forstwirtschaft ist das ein Thema, aber auch in Forschungslaboren, im Lebensmittelgewerbe oder im Gesundheitswesen und im produzierenden Gewerbe, wenn Beschäftigte mit Abfällen oder Abwasser umgehen müssen.

Fast täglich hört man von Gefahrgutunfällen auf Straße, Schiene oder Seeweg. Schuld daran ist häufig Unwissenheit. Oft werden Sicherheitsmaßnahmen nicht korrekt beachtet. Genau das darf nicht sein. Denn die finanziellen Folgeschäden gehen in die Milliarden, die rechtlichen Konsequenzen sind erheblich.

Gesetzliche Vorgaben

Um Beschäftigte und Kunden, die mit Biostoffen in Kontakt kommen, zu schützen, schreibt der Gesetzgeber Gefährdungsbeurteilungen und Hygienemaßnahmen im Sinne der Biostoffverordnung vor. Arbeitgeber sind zu entsprechender Information und Aufklärung verpflichtet, und Arbeitnehmer müssen die auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ergriffenen Schutz- und Hygienemaßnahmen auch einhalten. 

Für diese Aufgaben haben sich zwei wesentliche Instrumente bewährt: Die nach § 14 der Biostoffverordnung schriftlich zu erfolgende und für den Arbeitnehmer verbindliche Betriebsanweisung sowie die Unterweisung, eine zwingend mündliche Darstellung der auftretenden Gefährdungen und Schutzmaßnahmen, die Beschäftigten eine Möglichkeit zur Nachfrage geben soll. 

Beide Instrumente gehören unmittelbar zusammen und sind direkt mit der Gefährdungsbeurteilung verbunden. Und all dies – die Gefährdungsbeurteilung, die Erstellung von Betriebsanweisungen sowie die Unterstützung bei der Unterweisung – liegt sinnvollerweise in einer Hand. Der Hand eines kompetenten Partners.

Treffen Sie Vorsorge

Der Arbeitsschutz ruht auf zwei grundlegenden Säulen: Sicherheitstechnische Maßnahmen sorgen dafür, dass im Betrieb verwendete oder vorkommende Biostoffe nicht frei werden, entsprechende Schutzmaßnahmen vorgehalten werden und Arbeiten sicher ausgeführt werden können. Die arbeitsmedizinische Vorsorge berät, unterstützt und untersucht je nach Bedarf auch einzelne Mitarbeiter, die in direkten Kontakt mit Biostoffen kommen. 
Je nach den vor Ort auftretenden Biostoffen, den Explosionsbedingungen und den Arbeitsverfahren kann dies als sogenannte Angebotsvorsorge oder als Pflichtvorsorge erfolgen.

Angebotsvorsorge bedeutet, dass der Arbeitgeber die Vorsorge zwar anzubieten hat, der Mitarbeiter dieses Angebot aber nicht annehmen muss. Anders bei der Pflichtvorsorge: Diese ist für beide Parteien verpflichtend. Welche Vorsorge zu treffen ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung sowie dem Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und ist nicht frei wählbar.

Unterstützung aus kompetenter Hand

Die BAD-Gruppe hilft Ihnen, Mitarbeiter und Kunden optimal zu schützen. Unsere Experten beurteilen zunächst Arbeitsbedingungen und mögliche Infektionsgefahren in Ihrem Unternehmen und entwickeln ein Paket von Schutz- und Hygienemaßnahmen, das ganz auf Ihren Betrieb zugeschnitten ist. Ganz individuell. Unsere seit Jahrzehnten erfahrenen Arbeitsmediziner beraten Sie bei der gesetzlich vorgesehenen Vorsorge und führen die notwendigen Einzelschritte in enger Abstimmung mit Ihnen durch. Wir unterstützen Sie gerne auch bei Ihren Unterweisungs- und Informationspflichten und bieten Ihnen arbeitsmedizinische Untersuchungen an. 

Das können die BAD-Experten für Sie tun:

  • Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen
  • Formulierung und Umsetzung von organisatorischen Schutzmaßnahmen
  • Beratung bei der Anpassung von technischen Lösungsansätzen
  • Schulung von Mitarbeitern und Führungskräften
  • Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV)

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