Verkehrsmedizin

Für viele Berufsgruppen sind Fahreignungsuntersuchungen gesetzlich vorgeschrieben. Unsere Verkehrsmediziner führen Untersuchungen zur Eignung und Tauglichkeit sowie gesundheitliche Kontrollen und Begutachtungen durch.

Verkehrsmedizin

Für mehr Sicherheit – nicht nur auf Straße und Schiene

Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Verkehrstoten im Jahre 2013 um etwa sieben Prozent auf 3339 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Bis 2020 soll die Zahl der Verkehrstoten und der Schwer- und Schwerstverletzten deutlich reduziert werden.  Sicherheit auf Straßen und Schienen ist das oberste Ziel.

Die Verkehrsmedizin nimmt hierbei eine wichtige Rolle ein. Sie deckt bestehende Erkrankungen und Behinderungen von Verkehrsteilnehmern auf, die zu einer Beeinträchtigung der Verkehrstauglichkeit führen können. Das betrifft nicht nur Verkehrsteilnehmer im öffentlichen, beruflichen und privaten Straßenverkehr, sondern auch Bereiche wie die zivile und militärische Luft- und Seefahrt, den Tourismus und den Güterverkehr. Mit den von ihr durchgeführten Untersuchungen trägt BAD dazu bei, Verkehrsrisiken zu senken – auf Straßen und Schienen, aber auch in Unternehmen und Betrieben. Sprechen Sie uns an!   

  

Verkehrsmedizinische Untersuchungen

 Das sagt der Gesetzgeber

Es gibt viele Rechtsvorschriften, um die Verkehrstauglichkeit festzustellen. So etwa enthält die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Regelungen zur Führung von Kraftfahrzeugen.

Für Untersuchungen von Taxi- und LKW-Fahrern ist die FeV die einzige zu beachtende gesetzliche Regelung.

Bei innerbetrieblichen Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeiten mit potentieller Gefährdung Dritter fordert die Betriebssicherheitsverordnung im Anhang 2 und im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk für einige Bereiche die Durchführung von Eignungsuntersuchungen als Voraussetzung dafür, diese Tätigkeit auszuüben.

Kompetenter Lotse im Verkehr

Wer wirklich sicher durch den Verkehr kommen will, muss erst Prüfungen und Eignungstests ablegen und sollte sich dabei von kompetenten Experten leiten lassen. Bundesweit führt BAD betriebsärztliche Eignungsuntersuchungen für innerbetriebliche Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeiten nach dem DGUV Grundsatz G 25 und an fast allen Standorten Untersuchungen zur Feststellung der Eignung für den öffentlichen Personennahverkehr durch. BAD ist eine vom Eisenbahnbundesamt ermächtigte Stelle für die Untersuchung nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung. Als von der Bundesanstalt für Straßenwesen akkreditierter Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (nach § 66 FeV) bieten wir an ausgewählten Standorten auch Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU) zur Beurteilung der Fahreignung an.

Ebenso werden an den meisten Standorten in Deutschland zusätzlich Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung für LKW-, Bus- und Taxifahrer durchgeführt.

Unsere Experten verfügen über ein umfassendes Wissen bezüglich der relevanten Rechtsvorschriften und bringen auch ihre Kunden auf dem neuesten Stand – dank rechtsverbindlicher und verlässlicher Beratung.

BAD prüft Eignung und Tauglichkeit

Unser Leistungspaket umfasst u.a.:

  • Durchführung von Eignungsuntersuchungen für innerbetriebliche Fahr-, Steuer- oder Überwachungstätigkeiten auf Grundlage des berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes G 25
  • Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung FeV für LKW, Bus und Taxi
     
  • Eignungsuntersuchungen nach der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) und der VDV-Schrift 714

Informationen zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und den durchführenden Standorten finden Sie unter: 

www.fev-mpu.de

Interessiert?

Sie wollen mehr über uns erfahren? Sie wünschen ein Angebot? Oder Sie haben einfach nur eine Frage? Wir sind für Sie da.

ZUM KONTAKT