Wieder eingliedern. Gutes leisten.
Damit länger erkrankte Mitarbeiter mit neuer Kraft und Motivation an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, gibt es das gesetzlich vorgeschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement. Damit unterstützen Sie gezielt Mitarbeiter, die länger als sechs Wochen im Jahr krank sind. Oft fehlt im Betrieb jedoch die Expertise für eine individuelle Wiedereingliederung. Hier helfen Ihnen unsere erfahrenen und zertifizierten BEM-Berater: Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie Ihre Mitarbeiter angemessen reintegrieren, sodass sie langfristig leistungsfähig bleiben. Vom ersten Gespräch über die Umsetzung der einzelnen Schritte bis hin zur Auswertung und Optimierung des Wiedereingliederungsprozesses arbeiten wir mit Ihnen Seite an Seite.
Ihre Vorteile und Chancen von BEM:
- Arbeitsfähigkeit wiederherstellen und erhalten
- Belastungen identifizieren und übergreifende Präventivmaßnahmen einleiten
- Krankheitsbedingte Fehlzeiten oder Kündigungen reduzieren
- Chronischen Berufskrankheiten vorbeugen
- Zusätzliche Personalkosten vermeiden
- Arbeitsplätze gesundheitsgerecht gestalten und so zu einem besseren Betriebsklima beitragen
Fordern Sie jetzt ein kostenloses und unverbindliches Angebot zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) an!
Ablauf eines BEM-Verfahrens:
Basierend auf einer Analyse Ihres Unternehmens entwickeln unsere Experten gemeinsam mit Ihnen den Ablauf Ihres Betrieblichen Eingliederungsmanagements oder optimieren Ihr bereits vorhandenes Verfahren. Im Mittelpunkt steht dabei nicht die Diagnose, sondern die Anpassung der Arbeitsbedingungen und -organisation.
Die konkreten Maßnahmen sind sehr vielfältig:
Klassische Beispiele sind medizinische Reha, stufenweise Wiedereingliederung, Anpassung des Arbeitsplatzes, Weiterbildung oder Umschulung. Erfahrungsgemäß können bereits kleine Veränderungen große Erfolge bringen.
Da sich die Wiedereingliederung aber immer am konkreten Einzelfall ausrichtet, variieren Inhalte und Länge teils stark. Mal reichen wenige Schritte mit wenigen Beteiligten. Mal ist der Prozess aufwendiger und braucht weitere betriebliche oder außerbetriebliche Partner.
Broschüre zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) anfordern
So wie jeder Ihrer Mitarbeiter anders ist, hat auch jeder individuelle Wünsche und
Bedürfnisse. Diese stehen im gesetzlich vorgeschriebenen Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) im Vordergrund.
Weitere Informationen zu BEM finden Sie in unserem Glossar
Was bedeutet BEM?
Welche Ziele werden mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement verfolgt? Wann kommt BEM zur Anwendung und welche gesetzlichen Regelungen gelten für Arbeitgeber? Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber bei der Umsetzung von BEM? Mehr
Prävention als primäres Ziel von BEM
Das Ziel von BEM hat der Gesetzgeber klar formuliert. In § 167 des Sozialgesetzbuches (SGB IX) wird die „Prävention“ als zentrales BEM-Ziel definiert, d.h. betroffene Mitarbeiter sollen durch BEM-Maßnahmen ihre Arbeitsunfähigkeit überwinden. Außerdem soll mit BEM einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden. Mehr
Voraussetzung für BEM sind sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit
BEM kommt zur Anwendung, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Dabei macht es keinen Unterschied ob die Arbeitsunfähigkeit durchgehend bestanden hat oder ob sich diese sechs Wochen durch Summierung mehrerer kürzerer Zeitabschnitte ergeben haben. Mehr
Unser Angebot
Sicher mit Abstand
Wir haben unser Angebot weiter optimiert. Außer sicheren Präsenzseminaren bieten wir Ihnen Webinare zu aktuellen Themen wie Gesundheit und Sicherheit in Zeiten von Homeoffice und Umgang mit Belastungssituationen an.
Unverbindliches Angebot anfordern
Fordern Sie jetzt kostenlos und unverbindlich Ihr Angebot zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) an. Unsere Experten stellen ein individuelles Angebot für Sie zusammen.
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