Das vor rund 70 Jahren verabschiedete Mutterschutzgesetz (MuschG) regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft und Stillzeit. Schwangere und stillende Menschen sollen vor Gefahren und Überforderungen am Arbeitsplatz geschützt werden. Die Mutterschutzgesetz-Novelle im Jahr 2018 geht noch weiter. Demnach haben Unternehmen alle Arbeitsplätze so einzurichten, dass sich Schwangerschaft, Stillwunsch und Berufstätigkeit nicht von vornherein ausschließen.
Eine aktuelle Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) offenbart weitreichende Verstöße gegen diese Regelungen. Für die Studie wurden knapp 1.200 Frauen befragt, die in den vergangenen vier Jahren ein Kind bekommen hatten. Mehr als die Hälfte der Befragten gaben an, in der Schwangerschaft mehrmals Mehrarbeit über die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit hinaus geleistet zu haben (56 Prozent). Genauso hat mehr als die Hälfte der Befragten die Tageshöchstarbeitszeit von 8,5 Arbeitsstunden in dieser Zeit überschritten (55 Prozent). Einige Chefs erwarten sogar Mehrarbeit: So erbrachten insgesamt zwölf Prozent Mehrarbeit unfreiwillig.
Gefährdungsbeurteilung für Schwangere oftmals ignoriert
Eigentlich sind Betriebe verpflichtet, für den Arbeitsplatz von schwangeren Mitarbeiterinnen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das wurde bei mehr als einem Drittel der Befragten ignoriert.
Auch andere Schutzmaßnahmen werden offenbar häufig nicht beachtet. 20 Prozent der Frauen gaben an, dass sie Pausenzeiten nicht einhalten konnten. Für mehr als die Hälfte der Befragten stand kein Ruheraum zur Verfügung. 30 Prozent konnten sich in den Arbeitspausen überhaupt nicht hinsetzen oder hinlegen und ausruhen.
Für Verstöße gegen die verpflichtenden Regelungen sind Strafen bis zu 30.000 Euro vorgesehen.
Schwangerschaft zieht Karrierenachteile mit sich
Mehr als ein Viertel der Befragten (28 Prozent) berichtete demnach auch von langfristigen beruflichen Nachteilen aufgrund ihrer Schwangerschaft. Zwei Drittel von ihnen beklagten, die Schwangerschaft habe ihre berufliche Weiterentwicklung verzögert oder blockiert, bei fast der Hälfte von ihnen hätten sich anstehende Karriereschritte verzögert oder seien vollständig blockiert worden.
Hintergrund der DGB-Studie ist ein von der Bundesregierung geplanter Evaluierungsbericht zum im Jahr 2018 reformierten Mutterschutzgesetz.
Hintergrund des zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen überarbeiteten Mutterschutzgesetzes
Mit der Reform berücksichtigt das Mutterschutzgesetz nun einen deutlich größeren Kreis an schwangeren Frauen, so beispielsweise Frauen, die sich in Studium oder Ausbildung befinden oder noch zur Schule gehen. Auch sollen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter besser über die Risiken am Arbeitsplatz aufklären.
Wird der Arbeitgeber von einer Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt, muss er unmittelbar danach eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Nach § 27 MuSchG ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde über die ihm gemeldete Schwangerschaft zu informieren. Zudem muss der Arbeitsplatz der werdenden oder stillenden Mutter auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung so eingerichtet werden, dass keine Gefährdungen für die Gesundheit bestehen.