Ein Freitagabend im November 1895. In Würzburg experimentiert ein Wissenschaftler in einem abgedunkelten Raum mit einer Elektronenstrahlröhre und einem Leuchtschirm. Seine Hand gerät dazwischen und Wilhelm Conrad Röntgen erkennt: seine Knochen. Er entdeckte die X- bzw. die nach ihm benannten Röntgenstrahlen, eine Art der ionisierenden Strahlung.
Ionisierende Strahlung kann technisch erzeugt werden oder entstehen, wenn bestimmte Atomkerne radioaktiv zerfallen. Bis heute machen wir von ihren Eigenschaften Gebrauch und setzen sie gezielt ein. In der Medizin etwa helfen bildgebende Verfahren wie die Röntgendiagnostik, mit Beta- oder Gammastrahlern bekämpfen wir beispielsweise Tumorzellen. Massive Werkstücke, Schienen, Schweißnähte oder Brücken werden mittels Röntgenstrahlung auf Fehler und Mängel geprüft. Und sogar Brauereien greifen auf die ionisierende Strahlung zurück, um Füllstände zu messen.
Einmal in die inneren Strukturen und Vorgänge des lebenden menschlichen Organismus zu blicken – Röntgenstrahlung und Radioaktivität ermöglichten es zu Beginn des 20. Jahrhunderts plötzlich. Mediziner und Wissenschaftler machten reichlich Gebrauch von den technischen Innovationen, setzten sie in Diagnostik und Therapie ein. Radium-Cremes sollten der Haut einen strahlenden Teint verleihen, sogenannte Röntgenpartys waren in der gehobenen Gesellschaft en vogue. Es entwickelte sich eine regelrechte „Strahleneuphorie“.
Heute wissen wir: Ionisierende Strahlung kann auch Zellen schädigen und zu Krebs führen. Zwischen Gefahr und Nutzen abzuwägen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Gleich für welche Form der Anwendung – alle haben eine betriebliche Seite. Es gilt das medizinische oder forschende Personal bzw. die Beschäftigten im Unternehmen vor der schädlichen Wirkung der ionisierenden Strahlung zu schützen. Um zu bestimmen, wie hoch oder niedrig ein möglicher Schaden ist, messen Fachleute die Dosis der Strahlung. An dieser Stelle setzt der Strahlenschutz an mit dem Ziel, den Einsatz von ionisierender Strahlung zu regulieren und den Einfluss für die allgemeine Bevölkerung, Patienten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu minimieren.
Fakten zur ionisierenden Strahlung
- Der Begriff ionisierende Strahlung fasst alle Strahlungsarten zusammen, die in der Lage sind, Atome und Moleküle zu ionisieren (z. B. Röntgen-, Gamma-, Beta- und Alpha-Strahlung).
- Radioaktivität bezeichnet die Eigenschaft von instabilen Atomen (Radionuklide), sich spontan unter Abgabe von ionisierender Strahlung umzuwandeln.
- Halbwertszeit bezeichnet die Zeit, in der sich die Hälfte der Atome umwandeln.
- Die ionisierende Eigenschaft der Strahlung kann zu Zellveränderungen bzw. Zellschädigungen im Körper führen (Strahlenschäden).
- Zum Schutz vor ionisierender Strahlung wurden gesetzliche Grenzwerte für die Bevölkerung und beruflich exponierte Personen festgelegt. Es gilt das Minimierungsgebot.
- Die gesetzlichen Vorgaben für die Umsetzung sind für die meisten Anwendungen im Atomgesetz, im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung formuliert.
Grundlagen des Strahlenschutzes
- Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt für die Nutzung ionisierender Strahlung
- Rechtfertigung der Nutzung
- Minimieren der Dosis durch Schutzmaßnahmen wie etwa durch geeignete Abschirmung (z. B. Blei bei Gammastrahlung)
- Kontrolle des Minimierungsgebotes durch Dosimetrie
- Informieren und Schulen der Personen, die mit ionisierender Strahlung arbeiten
Die Bestimmungen zum Strahlenschutz unterliegen fortwährenden Anpassungen auf Basis neuer Erkenntnisse. Auch industrielle Anlagen, medizinische Geräte und technische Verfahren werden laufend hinsichtlich des Strahlenschutzes optimiert. Die berufliche Exposition in Deutschland konnte so in den letzten 30 Jahren um ein Viertel verringert werden, Überschreitungen von zulässigen Grenzwerten sind extrem selten geworden. Der Strahlenschutz hat sich zu einem System der Risikominimierung entwickelt, um Mensch und Umwelt zu schützen.
BAD-Angebot
Kompetenzfeld Strahlenschutz
Beratung und Unterstützung von Kunden aus Industrie, Forschung und medizinischen Einrichtungen in allen Fragen des Strahlenschutzes (ionisierende Strahlung), z. B.
- bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren, Dosimetrie und Unterweisung,
- bei der Erstellung von strahlenschutzrelevanten Dokumenten wie z. B. Strahlenschutzanweisungen,
- durch Bereitstellung von Strahlenschutzbeauftragten für Tätigkeiten in fremden Anlagen (in Absprache mit der Behörde),
- bei der Durchführung und Interpretation von Radon-Messungen sowie der Beratung zu den Möglichkeiten in Bezug auf notwendige Überwachungs- und Sanierungsmaßnahmen.
Interview
Dr. Susanne Severitt ist Physikerin und ausgewiesene Expertin für Strahlenschutz (ionisierende Strahlung). Sie ist seit 1995 bei BAD, berät und unterstützt Kunden wie etwa Forschungsinstitute für die rechtssichere und reibungslose Umsetzung des Strahlenschutzes.
Was ist Ihre persönliche Motivation?
Dr. Susanne Severitt: In Bezug auf die Arbeitswelt galt mein Interesse schon immer einem fairen und respektvollen Miteinander zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und der Nutzung unserer Umweltressourcen mit Augenmaß. Zugegebenermaßen ein weites Feld. Wird die betriebliche Sicherheit vernünftig umgesetzt, kann das ein Grund sein, auf dem das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber basiert. Die betriebliche Sicherheit umfasst unter anderem den allgemeinen Arbeitsschutz, Umweltschutz, das Gefahrstoff- und Gesundheitsmanagement. Mit all diesen Themen ist der Strahlenschutz eng verknüpft. Im Strahlenschutz die Schnittstelle zwischen Recht und praktischer Umsetzung zu sein ist hochinteressant und sehr abwechslungsreich.
Zum 31.Dezember 2018 ist das neue deutsche Strahlenschutzrecht vollständig in Kraft getreten. Was sind in Bezug auf die ionisierende Strahlung die wesentlichen Neuerungen?
Dr. Susanne Severitt: Es wurden sowohl die Struktur des Rechts wie auch die Systematik des Strahlenschutzes grundlegend novelliert. Inhaltlich hat man die bisherigen Regelungen auf den Stand von Wissenschaft und Technik gebracht sowie Erfahrungen bei der Umsetzung des alten Rechts mit einfließen lassen. Massiv verstärkt wurde der Schutz vor der Gefährdung durch natürliche Radioaktivität – allen voran vor dem natürlichen radioaktiven Edelgas Radon.
Wie wirkt sich das auf die betriebliche Sicherheit aus? Zu welchen Maßnahmen raten Sie Unternehmen?
Dr. Susanne Severitt: Arbeitgeber sind zum Beispiel mit Unternehmen in noch auszuweisenden Gebieten in der Pflicht, Radonkonzentrationen über 300 Bq/m³ an Arbeitsplätzen möglichst zu vermeiden und entsprechende Maßnahmen zur Unterschreitung dieses Referenzwertes zu ergreifen. Auch die Bauindustrie und Bauherren werden zu diesem Thema im Strahlenschutzrecht in die Pflicht genommen. Den Unternehmen kann ich nur einen Rat geben – sprechen Sie mit einer Radon-Fachperson und planen Sie bei Neubauprojekten frühzeitig.