Wie schon 2020 gingen die meisten beruflich bedingten Erkrankungen auf eine Coronainfektion bei der Arbeit zurück – nämlich im Jahr 2021 rund 100.000.
Die Zahl der Arbeitsunfälle nahm gegenüber dem Vorjahr zwar zu, sie lag aber immer noch unter dem Niveau von 2019. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Infektion mit dem Coronavirus mit einer anschließenden Erkrankung an COVID-19 unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.
COVID-19 häufigste anerkannte Berufskrankheit
So gingen im vergangenen Jahr insgesamt 226.611 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ein. Das sind mehr als doppelt so viele wie 2020, das selbst schon laut DGUV ein Ausnahmejahr war. Davon betrafen gut 150.000 Verdachtsanzeigen COVID-19. Bei den Anerkennungen aller Berufskrankheiten insgesamt ist der Anstieg noch größer: Hier verdreifachte sich der Wert gegenüber 2020 auf insgesamt 123.228 anerkannte Berufskrankheiten. Bei etwa 100.000 dieser Fälle handelte es sich um eine Erkrankung an COVID-19, so die DGUV.
Die überwiegende Mehrheit von Erkrankungen an COVID-19 verläuft, ohne dass es zu bleibenden Beeinträchtigungen kommt. Die Zahl der neuen Renten infolge einer Berufskrankheit stieg daher nicht in gleichem Umfang. Mit 5.290 neuen Renten lag sie um 4,6 Prozent höher als im Vorjahr. Die Zahl der Todesfälle infolge einer Berufskrankheit lag mit 2.172 um 208 Fälle unter dem Wert von 2020.
Zahl der Arbeitsunfälle nimmt wieder zu
Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle nahm 2021 um 5,8 Prozent auf rund 804.000 Unfälle zu. Die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle stieg sogar um 11,4 Prozent auf mehr als 170.000. Besonders hoch ist die Zunahme der tödlichen Arbeitsunfälle um 113 auf insgesamt 512 Fälle. Ein großer Teil des Anstiegs geht auf stationär behandelte Rehabilitanden zurück, die an den Folgen einer COVID-19-Erkrankung verstarben – eine Erkrankung an COVID-19 kann unter bestimmten Umständen auch als Arbeitsunfall anerkannt werden. Auf dem Arbeitsweg ereigneten sich 231 tödliche Unfälle, das sind sieben weniger als im Vorjahr.
2021 gab es mit 11.981 neuen Rentenfällen 9,4 Prozent weniger neue Arbeitsunfallrenten als 2020. Diese Entwicklung erscheint im Vergleich zu der gestiegenen Zahl der Arbeitsunfälle zunächst widersprüchlich. Sie lässt sich aber dadurch erklären, dass zwischen dem Unfall und der Feststellung einer Rente häufig ein längerer Zeitraum liegt, erklärt die DGUV. So lag zum Beispiel bei weniger als 10 Prozent der 2020 neu zuerkannten Renten der zugrunde liegende Unfall im selben Jahr. Bei den neuen Wegeunfallrenten gab es ebenfalls einen Rückgang um 7,3 Prozent auf 4.091 Fälle.
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