Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhielten fast 40 Prozent Anzeigen auf eine Berufskrankheit mehr als im Vorjahreszeitraum. Insgesamt 215.000 Anzeigen, über 175.000 Anzeigen betrafen Erkrankungen an COVID-19.
Insgesamt nochmals ein deutlicher Anstieg gegenüber 2021. Im Vorjahr hatte die DGUV rund 150.000 Verdachtsfälle auf eine Berufskrankheit aufgrund einer Coronaerkrankung veröffentlicht und insgesamt 226.661 Anzeigen.
Nicht alle Anzeigen werden anerkannt
Gut 86.000 Berufskrankheiten wurden im ersten Halbjahr 2022 anerkannt, davon gut 75.000 Erkrankungen an COVID-19. In gut 52.000 Fällen bestätigte sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit nicht, darunter auch 33.000 Fälle von COVID-19.
Insgesamt gab es im vergangenen Jahr 123.626 anerkannte Fälle - dies sind mehr als dreimal so viele wie im Vorjahr.
Hintergrund: COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall?
Eine COVID-19-Erkrankung kann grundsätzlich einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung darstellen. Unter den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen ist die Erkrankung als Berufskrankheit oder als Arbeitsunfall zu werten. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen einer Anerkennung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall durch Corona erhalten Sie auf der DGUV-Internetseite:
https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/corona_arbeitsunfall/index.jsp