Bonn, Juli 2022 – Die Studie hat das BAD-Gesundheitszentrum in Erlangen mit Genehmigung der lokalen Ehtik-Kommission der Medizinischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg durchgeführt.
Als Datengrundlage wurden rund 1.300 arbeitsmedizinische Vorsorgen des BAD-Gesundheitszentrums Erlangen im Bereich der vorschulischen Kinderbetreuung der Jahre 2018 und 2019 ausgewertet. Doppelvorsorgen und Vorsorgen mit unzureichenden Daten flossen in die Analyse nicht mit ein. Die beteiligten Mediziner, unter ihnen BAD-Arbeitsmediziner PD Dr. Rüdiger Goertz, analysierten final 1.016 Akten mit Blick auf Impflücken im Impfbuch bei Masern, Röteln, Mumps, Hepatitis A und B, Windpocken, Keuchhusten und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) vor Einführung des Masernschutzgesetzes.
Masern, Mumps, Röteln: 20 Prozent der Beschäftigten ohne Impfschutz
Die Auswertungen ergaben, dass bei rund 20 Prozent der Beschäftigten in der Kinderbetreuung kein ausreichender Impfschutz gegen Masern, Mumps und Röteln bestand. Impflücken für Keuchhusten, Hepatitis A und FSME lagen noch höher.
Die Altersklasse der unter Dreißigjährigen wies dabei geringere Impflücken auf als die Gruppe der über Dreißigjährigen. In diesem Zusammenhang verwies Görtz auch auf das Masernschutzgesetz – es gilt seit März 2020 – sowie die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), die den Nachweis der zweimaligen Impfung gegen Masern für ab 1971 geborene Beschäftigte in der Kinderbetreuung zur Pflicht machen.
Aus den letzten Erfahrungen des arbeitsmedizinischen Alltags ist dadurch zumindest eine Verbesserung des Masernimpfschutzes erreicht worden. „Die Ergebnisse sollten uns animieren, in den Vorsorgen weiter intensiv auf die Möglichkeit der Imprävention zahlreicher Erkrankungen hinzuweisen und aufzuklären", so Dr. Goertz.
Die Studie ist in der Fachzeitschrift „Das Gesundheitswesen“ (Thieme Verlag, DOI 10.1055/a-1816-7332) veröffentlicht.