Dr. Jörn Hülsemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, betont die Verantwortung der Arbeitgebenden. Sie sind verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmen - den zu treffen. Bezogen auf sexuelle Belästigungen können dies vorbeugende Weisungen und Verhaltensspielregeln sein sowie die klare Botschaft, dass es sich hierbei um eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten handelt, die eine Kündigung zur Folge haben kann.
Bernd Priebe, Theologe, Sexualpädagoge und deliktorientierter Tätertherapeut in der gewaltpräventiven Einrichtung Wendepunkt e. V., sieht die Gründe für sexuelle Belästigung unter anderem in tradierten Rollenmustern: „Sexualisierte Gewalt ist ein Mittel der Machtdemonstration, Demütigung und Unterwerfung.“
Ulrike Leimanzik, Sozialarbeiterin, Kriminalhauptkommissarin a. D. und Beraterin der Präventions- und Interventionsberatung Kogemus, beschreibt die Zurückhaltung vieler Betroffener, sich zu wehren. Außer Scham ist für viele die Sorge um arbeitsrechtliche Konsequenzen oder Schikanen am Arbeitsplatz ein Grund. Daher müssen Führungskräfte klarmachen: „Man kann sich an uns wenden und hat nichts zu befürchten!“
Reimar Martin, Psychologe und Berater Gesundheitsmanagement bei BAD, sieht im proaktiven Umgang und der Enttabuisierung des Themas eine wichtige Voraussetzung für ein sexismusfreies Arbeitsklima in Unternehmen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, Führungskräfte darin zu schulen, wie sie einen angemessenen Umgang mit dieser Problematik finden und welche Maßnahmen sie gegebenenfalls bei Fällen von sexueller Belästigung ergreifen können.