Sonnenschutz am Arbeitsplatz: Die richtige Vorsorge verhindert UV-Schäden

Ratgeber

Arbeiten im Freien? Schon jetzt im April kann die UV-Strahlung gefährlich werden! Sie schädigt Hautzellen oft unbemerkt – und das Risiko für Hautkrebs steigt, auch ohne Sonnenbrand. Doch mit der richtigen Vorsorge und gezielten Maßnahmen lässt sich viel tun. Warum es jetzt schon entscheidend ist, sich vor der Sonne zu wappnen, und wie Sie Ihre Haut optimal schützen, erfahren Sie von unserer Arbeitsmedizinerin Dr. Louisa Schreibmüller.

Schon im Frühling, besonders ab April, nimmt die UV-Strahlung deutlich zu. Mitarbeitende, die häufig im Freien arbeiten, sind intensiver dieser Strahlung ausgesetzt und müssen sich daher frühzeitig schützen.  

Die Rolle der arbeitsmedizinischen Vorsorge beim Sonnenschutz

Die arbeitsmedizinische Vorsorge spielt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle. Arbeitsmediziner:innen machen Beschäftigte auf die Gefährdungen der UV-Strahlung aufmerksam und informieren sie darüber, wie sie sich vor der schädlichen Wirkung der Sonne schützen können.

"Die Aufklärung über den richtigen Umgang mit Sonnenschutzmitteln ist daher von großer Bedeutung“, sagt BAD-Arbeitsmedizinerin Dr. Louisa Schreibmüller. Die arbeitsmedizinische Vorsorge berücksichtigt unter anderem den individuellen Hauttyp und empfiehlt maßgeschneiderte Maßnahmen, um das Risiko zu verringern.
 

Arbeitsmedizinische Vorsorge ersetzt kein Hautkrebs-Screening

Seit 2019 gibt es die arbeitsmedizinische Vorsorge zur natürlichen UV-Belastung. So haben Studien gezeigt, dass wiederholte, berufliche Exposition gegenüber direkter Sonneneinstrahlung das Risiko für Hautkrebs erheblich steigern kann. Die arbeitsmedizinische Vorsorge berücksichtigt auch den individuellen Hauttyp und empfiehlt maßgeschneiderte Schutzmaßnahmen, um das Risiko zu verringern. Sie ersetzt jedoch nicht das Hautkrebs-Screening, das ab dem 35. Lebensjahr empfohlen wird.

Pflichten der Arbeitgeber und geeignete Schutzmaßnahmen

Arbeitgeber sind verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen anzubieten, wenn Mitarbeitende regelmäßig der Sonne ausgesetzt sind, etwa in der Gartenpflege oder auf Friedhöfen. Eine Gefährdungsbeurteilung ist erforderlich, um geeignete Schutzmaßnahmen zu ermitteln. Das STOP-Prinzip (Substitution, technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzmaßnahmen) hilft dabei, die Gefährdung zu minimieren. Beispiele sind der Einsatz von Sonnensegeln oder die Anpassung der Arbeitszeiten, um die Sonnenexposition zu verringern.
 

Weitere Tipps von Dr. Louisa Schreibmüller zum Sonnenschutz:

  • Verwendung von Sonnencreme: Tragen Sie ausreichend Sonnencreme mit einem hohen Lichtschutzfaktor (LSF 30 oder höher) auf, insbesondere bei längerer Exposition.
  • Schutz durch Kleidung: Tragen Sie luftige, aber geschlossene Kleidung, um direkten Kontakt mit UV-Strahlen zu vermeiden. Zusätzlich schützt eine Kopfbedeckung.
  • Sonnenschirm oder -segel nutzen: Nutzen Sie Sonnenschutzstrukturen wie Schirme oder Sonnensegel, um direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden.
  • Arbeitszeiten anpassen: Passen Sie Arbeitszeiten an, um die erhöhte UV-Belastung in der Mittagszeit zu reduzieren.
  • Haut regelmäßig überprüfen: Achten Sie auf Veränderungen Ihrer Haut, wie Muttermale oder Pigmentveränderungen, und lassen Sie diese regelmäßig ärztlich abklären. Und nutzen Sie ab dem 35. Lebensjahr das Angebot des Hautkrebs-Screenings.
  • Mitarbeitende, die unsicher sind, sollten sich an ihre Vorgesetzten oder Betriebsärzt:innen wenden, um mehr über geeignete Schutzmaßnahmen und Vorsorgemaßnahmen zu erfahren. Ein frühzeitiger Sonnenschutz ist entscheidend, um langfristige Gesundheitsschäden zu verhindern.

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