Jährlich erkranken in Deutschland laut der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) ca. 240.000 Menschen an Hautkrebs. Im Speziellen sind der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) sind in 2020 mehr als 2.770 Verdachtsanzeigen auf weißen Hautkrebs gemeldet worden.
Der weiße Hautkrebs gehört damit zu den im vergangenen Jahr am häufigsten gemeldeten Verdachtsfällen. Nicht umsonst hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Wirkung vom 01.01.2015 den weißen Hautkrebs in die sogenannte Berufskrankheitenliste aufgenommen.
Zum Glück ist weißer Hautkrebs, rechtzeitig erkannt, in vielen Fällen heilbar. Weißer Hautkrebs tritt meist an Kopf, Hals, den Ohren und Händen auf und damit dort, wo die Haut besonders stark der UV-Strahlung durch die Sonne ausgesetzt ist.
Damit es erst gar nicht so weit kommt, können Unternehmen wie Mitarbeitende im Vorfeld der Arbeit in der Sonne einige Schutzvorkehrungen treffen. Denn neben der Sonnenbrand- und einer Sonnenstichgefahr kann die Haut schneller altern und das Herz-Kreislauf-System und der Wasser- und Elektrolythaushalt belastet werden.
Wie Unternehmen ihre Mitarbeitenden vor Sonne schützen können
- Stellen Sie – auch in Pausen − Unterstellmöglichkeiten zur Verfügung.
- Statten Sie Arbeitsbereiche etwa mit ausreichend großen Sonnenschirmen und Überdachungen aus.
- Versehen Sie Fahrzeuge mit UV-absorbierenden Fenstern (Bahnen, Busse, Gabelstapler, Traktoren, Bagger usw.) und Klimaanlagen.
- Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten über mögliche Gefahren durch UV-Strahlung.
- Begrenzen Sie bei einem hohem UV-Index die Überstunden.
- Belüften Sie Arbeitsbereiche gut und vermeiden Sie einen Hitzestau.
- Achten Sie darauf, dass ein regelmäßiger Tätigkeitswechsel zwischen den Beschäftigten stattfindet.
- Stellen Sie persönliche Schutzausrüstung, Getränke und UV-Schutzmittel ausreichend zur Verfügung.
- Bieten Sie Ihren Beschäftigten, die längere Zeit intensiver UV-Strahlung ausgesetzt sind, regelmäßige Vorsorgeangebote an.
So schützen Sie sich als Arbeitnehmender vor der Sonne
- Führen Sie Tätigkeiten möglichst im Schatten oder in geschlossenen Räumen aus.
- Halten Sie sich in der Sonne möglichst wenig auf, insbesondere in der Mittagszeit von 11 bis 15 Uhr. In dieser Zeit ist die Sonneneinstrahlung besonders intensiv.
- Passen Sie Art und Umfang Ihrer Pausen im Schatten an die Tageszeit an.
- Führen Sie körperlich anstrengende Arbeiten möglichst früh morgens oder spät nachmittags aus.
- Tragen Sie körperbedeckende Bekleidung − lange Hose, langärmeliges Hemd/Shirt −, eine Kopfbedeckung, die vor allem auch Nacken und Ohren schützt, und eine Sonnenbrille.
- Benutzen Sie schweißfeste UV-Schutzmittel mit einem ausreichend hohen Lichtschutzfaktor für die von der Kleidung nicht bedeckten Körperteile, etwa fürs Gesicht oder die Hände. Gut zu wissen: Mineralische Filter wie Titaniumdioxid oder Zinkoxid in Sonnencremes wirken direkt auf der Haut als reflektierender Schutz. Sonnencremes mit chemischen Filtern benötigen längere Zeit - bis zu rund 30 Minuten -, bevor sie vollständig schützen. Allergiker sollten auf allergenfreie Produkte achten.
- Informieren Sie sich täglich über die wechselnden UV-Indizes. Die aktuelle UV-Prognose ist abrufbar beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Ab einem Wert über 3 besteht zunehmende Sonnenbrandgefahr. Ab einem Index von 8 ist die UV-Belastung so hoch, dass zusätzlich zu den üblichen Schutzmaßnahmen empfohlen wird, sich vorwiegend im Schatten sowie zwischen 11 und 16 Uhr Sommerzeit in Gebäuden aufzuhalten.
- Trinken Sie viel.
- Nutzen Sie neben den präventiven Möglichkeiten vor der Sonne auch kostenfreie Hautkrebs-Früherkennung beim Haus- oder Hautarzt - gesetzlich Krankenversicherten steht das Angebot ab 35 Jahren alle zwei Jahre zu.
Quelle: DGUV / BG ETEM