Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle sank 2023 auf 783.426. 2019 registrierte die DGUV noch 871.547 Arbeitsunfälle. Auch das relative Unfallrisiko ging zurück, ein wichtiger Indikator für den Arbeitsschutz in Deutschland: Es lag 2023 bei rund 18,1 meldepflichtigen Arbeitsunfällen je 1.000 Vollzeitarbeitende. 2019 betrug dieser Wert noch 20,97. Das bedeutet, dass in der gleichen Arbeitszeit weniger Unfälle passieren, erklärt die DGUV.
Im Jahr 2023 starben 599 Menschen bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin. Wegeunfälle führten im letzten Jahr zu 184.355 Unfällen. Die Gesamtzahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle erreichte 2023 ein Allzeittief. Gegenüber dem Vorjahr gab es 72 weniger Todesfälle infolge versicherter Tätigkeiten. Zwar stiegen die Wegeunfälle um rund sechs Prozent im Vergleich zum Vorjahr, doch lagen sie immer noch unter dem Niveau von 2019, als 186.672 Wegeunfälle gemeldet wurden.
Arbeitgeber müssen Arbeits- und Wegeunfälle melden, wenn die Unfälle zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod der Versicherten führen.
Starker Rückgang bei den Berufskrankheiten
Die Zahl der Verdachtsmeldungen und Anerkennungen von Berufskrankheiten ging im vergangenen Jahr weiter zurück. COVID-19-Erkrankungen stellten zuletzt den größten Teil der Berufskrankheiten dar. 2023 wurden 145.359 Verdachtsmeldungen eingereicht, ein Rückgang um rund 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In 72.630 Fällen erkannte man eine Berufskrankheit an – ein Rückgang um rund 63 Prozent gegenüber 2022. Diese Zahlen liegen immer noch etwa doppelt so hoch wie 2019, was auf die weiterhin relevanten COVID-19-Fälle zurückzuführen ist: Im vergangenen Jahr wurden 64.733 Verdachtsmeldungen bezüglich COVID-19 eingereicht, in 53.220 Fällen erkannte man eine Berufskrankheit infolge von COVID-19 an.
Im Jahr 2023 starben 2.140 Versicherte an den Folgen einer Berufskrankheit, darunter 13 an einer COVID-19-Infektion.
So vermeiden Unternehmen auch Beinaheunfälle
Philip Dehm, Fachkraft für Arbeitssicherheit bei BAD, ordnet die Ergebnisse der DGUV wie folgt ein: „Meine Empfehlung für die Praxis lautet: Jedes Unternehmen sollte unabhängig von der Branche und Größe gemeinsam mit seinen Beschäftigten präventive Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz identifizieren und nachhaltig umsetzen.“
Dies beginne nicht nur schon im Arbeitssicherheitsausschuss (ASA), den jedes Unternehmen gesetzlich verpflichtend installieren muss, sondern zum Beispiel auch mit der Aufnahme von Beinaheunfällen. Sie aufzunehmen und zu bewerten, verhindert laut Dehm Unfälle - lange bevor sie passieren. Außerdem sollten die Mitarbeitenden im Unternehmen zusätzlich für diese Situationen sensibilisiert werden.
Mit den Empfehlungen aus dem ASA und der Dokumentation von Beinaheunfällen könnten im Anschluss geeignete Maßnahmen – von der Gefährdungsbeurteilung, regelmäßigen gemeinsamen Begehungen bis hin zur Verhältnisprävention – implementiert werden. „In der Praxis passieren Unfälle vor allem Mitarbeitende mit viel Routine im Job, bei dem sich oft eine trügerische Sicherheit einschleicht. Darum sind die jährlichen Unterweisungen und Fortbildungen umso wichtiger“, betont Dehm.
Auch ist es Dehm zufolge wichtig, dass sich Beschäftigte gemäß des Prinzips der verhaltensorientierten Arbeitssicherheit gegenseitig auf sicheres und gesundes Verhalten aufmerksam machen und Führungskräfte vorbildliches Verhalten positiv bestärken und loben.