Schall und Rauch: Sind Sorgen nach einem Jahr Cannabislegalisierung verpufft?

Update

Erinnern Sie sich an den Hype um Bubatz, Kiffen & Co.? Vor genau einem Jahr mündete er in der Legalisierung von Cannabis – und in der Sorge, welche Konsequenzen diese für Gesellschaft und Wirtschaft haben wird. Wir betrachten die für Unternehmen und sind einerseits erleichtert und andererseits vorsorglich. Wie immer.

Jens Reppahn, BAD-Experte für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und betriebliches Gesundheitsmanagement, erinnert sich, dass die Cannabislegalisierung zahlreiche Ängste heraufbeschwor. So befürchteten viele, dass sie zur Verharmlosung der Droge und mehr Konsum verleiten könnte. Ein Jahr später zieht er Bilanz und stellt fest: Weder kommen Mitarbeitende vermehrt bekifft zur Arbeit, noch haben Personalverantwortliche zusätzlichen Handlungsbedarf.

Auch die anfänglichen Unsicherheiten, wie das Gesetz für die Belange am Arbeitsplatz zu bewerten ist, ordnet Jens Reppahn im Magazin "Personalwirtschaft" beruhigend ein: "Die existierenden betrieblichen Regelungen umfassten bereits häufig verschiedene Konsum- und Suchtformen." Und wenn eine Betriebsvereinbarung Drogenkonsum ausschließt, schließt sie alle Drogen ein, ganz egal ob diese legal oder illegal sind.

 

Neues Cannabisgesetz ändert nicht das alte Arbeitsrecht

Laut DGUV Vorschrift 1 dürfen sich Arbeitnehmer:innen nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln "in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden". Cannabiskonsum erhöht eindeutig das Unfallrisiko, weil es zu verlängerten Reaktionszeiten führt und die Motorik beeinträchtigt. Insofern verletzen Mitarbeitende, wenn sie berauscht arbeiten, diese zentrale arbeitsrechtliche Vorschrift. Und das ganz unabhängig davon, wie sie zu dem Rausch gekommen sind, ob mit legalen Drogen wie Alkohol und Cannabis oder illegalen wie Heroin und Kokain.

Ganz klar geregelt sind auch die Pflichten des Arbeitgebers: Sobald Vorgesetzte merken, dass Angestellte während der Arbeit berauscht sind, müssen sie diese nach Hause schicken und sogar sicherstellen, dass sie da sicher ankommen. Das ist für Personalverantwortliche nicht leicht einzuhalten.

Denn während Alkohol beispielsweise an der berühmt berüchtigten Fahne zu erkennen ist, ist der Cannabis-Rausch schwerer zu identifizieren. Hier müssen Vorgesetzte geschult werden, um Cannabiskonsum am Arbeitsplatz besser zu erkennen und um Strategien zu lernen, mit denen sie das auch tun können, wenn Angestellte im Homeoffice oder im Außendienst arbeiten.
 

Präventionsmaßnahmen in Unternehmen  

Auch wenn die Cannabislegalisierung nicht zu mehr Suchtproblemen in Unternehmen geführt hat, ist Suchtprävention in Betrieben nach wie vor ein sehr wichtiges Thema. Dazu gehören Informationen und Aufklärung der Beschäftigten ebenso wie Hilfsangebote.

BAD bietet zahlreiche, praxisorientierte Webinare für Führungskräfte und Verantwortliche aus dem Personalbereich an, um sie auf den Umgang mit Sucht und der Interventionskette in Unternehmen vorzubereiten. Dabei stehen die Menschen im Mittelpunkt – die, die Hilfe brauchen ebenso wie die, die sie im Unternehmen leisten können und müssen.

Sie finden unsere Angebote zum Thema Sucht hier.

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