"Lärm stinkt!"

Penetrantes Telefonklingeln oder ein schrilles Pfeifen dicht am Ohr: Lärmschwerhörigkeit liegt weiterhin mit an der Spitze der Berufskrankheiten.

Am Internationalen Tag gegen Lärm am 25. April soll unter dem Motto „Lärm stinkt!“ auf die gesundheitsschädigenden Folgen von Lärm aufmerksam gemacht werden. So ist den meisten durchaus bewusst, dass Luftverschmutzung krank machen kann; nicht aber unbedingt, dass auch Lärm unsere Gesundheit nachhaltig schädigen kann!
 

Lärm belastet physisch wie psychisch

In der Bundesrepublik Deutschland sind fünf Millionen Arbeitnehmer während der Arbeit gesundheitsschädlichem, insbesondere gehörgefährdendem Lärm von mehr als 85 dB(A) ausgesetzt. Jedes Jahr werden rund 10.000 neue Fälle der Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit angezeigt, etwa 6.000 neue Fälle erstmals anerkannt und mehr als 1.000 Fälle erstmals entschädigt.  (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin).

Lärm verursacht aber nicht nur irreparable Gehörschäden und erhöht die Unfallgefährdung, sondern gefährdet generell die Gesundheit von Personen im Arbeitsbereich, im Haushalt und in der Freizeit. Lärm ist einer der wesentlichen Belastungsfaktoren im Betrieb und im Büro: Drucker, Kopierer, Produktionsmaschinen, Handwerkszeuge und viele mechanische Arbeiten können erheblich zur Lärmbelastung beitragen. Lärm führt zu physiologischen Reaktionen und Befindlichkeitsstörungen, die sich bei längerfristiger Lärmbelastung und beim Auftreten weiterer Belastungsfaktoren als gesundheitliche Beeinträchtigungen (Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Erkrankungen des Verdauungssystems) manifestieren können.
 

Tipps gegen Lärm: Das kann jeder im Alltag gegen Lärm tun!

In dauerhafter Stille zu leben, ist aussichtslos. Doch manche Menschen sind stärker durch ständigen Lärm geplagt als andere. Diese Maßnahmen können Sie selbst anwenden, um sich und Ihre Mitmenschen von unnötigem Lärm entlasten:
 

  • Verursachen Sie nicht mehr Lärm als unbedingt erforderlich. Achten Sie stets das Recht anderer auf Ruhe.
  • Arbeiten Sie möglichst so, dass unnötiger Lärm vermieden wird. Legen Sie etwa harte Gegenstände hin, statt sie zu werfen oder lassen Sie Geräte nicht länger laufen als für den Arbeitsvorgang benötigt. Benutzen Sie beispielsweise auch nicht aus Spaß oder Unachtsamkeit die Hupe von PKW oder LKW.
  • Tragen Sie immer einen Gehörschutz mit optimaler Schutzfunktion − wenn es vorgeschrieben oder ratsam ist, beispielsweise beim Rasenmähen, Heckenschneiden oder beim Heimwerken.
  • Telefonieren Sie möglichst leise auf der Arbeit – vor allem im Großraumbüro!
  • Schalten Sie Kopierer und Drucker erst dann ein, wenn Sie sie brauchen. Besser noch, diese werden in einem separaten Raum untergebracht.
  • Gehen Sie bestmöglich Freizeitaktivitäten mit hohen  Schallpegeln aus dem Weg!
  • Überprüfen Sie kritisch die Lautstärke-Einstellung Ihrer Radio-, Fernseh- und mobilen Endgeräte. Fragen Sie sich, ob diese Geräte im Hintergrund laufen müssen.
  • Überprüfen Sie das Spielzeug Ihrer Kinder! So können etwa Schreckschusspistolen, Trillerpfeifen und Quietschtiere erhebliche Gehörschäden nach sich ziehen!

 

BAD unterstützt Sie im Kampf gegen Lärm!

Nicht selten sind Beschäftigte am Arbeitsplatz einer hohen Geräuschkulisse ausgesetzt. In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist geregelt, ab welchen Lärmpegeln Untersuchungen als Angebots- oder Pflichtvorsorge zu erfolgen haben.

Ob eine Vorsorgepflicht vorliegt, hängt vom durchschnittlichen Schallpegel ab, dem man während einer Acht-Stunden-Schicht ausgesetzt ist. Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80dB(A) muss der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter die Teilnahme an der Vorsorge anbieten; ab 85 dB(A) muss dieser daran teilnehmen, wenn er weiter seine Tätigkeit ausüben will. Gleiches gilt für Spitzenschalldruckpegel von 135 dB(C) und 137 dB(C), die durch Knallgeräusche ausgelöst werden.

Darüber hinaus müssen Arbeitgeber nach der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung zum Schutz vor gehörschädigendem Lärm die auftretenden Schalldruckpegel messen und gegebenenfalls einschränken. Lärmbereiche müssen identifiziert und gekennzeichnet werden. Oftmals reicht ein einfacher Gehörschutz nicht aus, so dass weitergehende Lärmschutzmaßnahmen und Lärmminderungsprogramme erforderlich werden. 

Die Experten der BAD GmbH beraten Unternehmen in allen Fragen zu Lärmbelästigungen, Lärmschutz und Lärmminderungsprogrammen. Sie führen eine Grobanalyse des Arbeitsbereichs durch und ziehen bei Bedarf Spezialisten zu gezielten Schallpegel- oder Raumakustikmessungen hinzu.  

 

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