Sie erleichtern das Heben und Tragen schwerer Lasten sowie Arbeiten in ungünstigen Körperhaltungen. Beschäftigte in verschiedenen Altersgruppen und Einsatzgebieten könnten so möglichst lange und gesund arbeiten. Die nun veröffentlichte Checkliste der DGUV dient der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung für einen Arbeitsplatz mit Exoskelett.
Die Liste umfasst eine Reihe von Gefährdungen, die bei der Verwendung eines Exoskeletts auftreten können. Die DGUV macht darauf aufmerksam, dass es sich hierbei um eine vorläufige Arbeitsversion handelt, die sukzessive weiterentwickelt wird und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Die DGUV betont zudem an der Stelle: Ein Exoskelett dürfe nicht als Maßnahme verwendet werden, um eine bereits festgestellte Gefährdung so zu reduzieren oder zu beseitigen, dass dadurch die Tätigkeit erst ermöglicht wird – es sei denn, es handele sich um eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Hier die Mustergefährdungsbeurteilung für Exoskelette von der DGUV downloaden!
Sehen Sie sich in unserem Youtube-Kanal einen Selbstversuch von BAD-Redakteur Christian Gies mit zwei passiven Exoskeletten beim Fraunhofer-Institut IPA an, sowie ein Interview mit einem Fraunhofer-Wissenschaftler zur Entwicklung von Exoskeletten.
Gefährdungsbeurteilung für Exoskelette
Physische Belastungen
Die am Körper getragenen Assistenzsysteme, die mechanisch auf den Körper einwirken, reduzieren physische Belastungen am Arbeitsplatz, doch die Risiken sind in der Praxis nahezu unbekannt. Eine Mustergefährdungsbeurteilung für Exoskelette zeigt frühzeitig Risiken auf.
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