Diese drei Krankheiten werden ab April als Berufskrankheit anerkannt:
1) Schulterschäden durch starke Belastung (Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter)
Wer täglich schwere oder repetitive Arbeiten verrichtet – etwa in der Textilindustrie, an Schweiß- und Schleifarbeitsplätzen oder bei Montage-, Forst- und Bauarbeiten – belastet seine Schultern besonders stark. Auf Dauer kann das die Rotatorenmanschette schädigen – eine Gruppe von Muskeln und Sehnen, die das Schultergelenk stabilisieren und Bewegungen ermöglichen.
2) Gonarthrose bei Profi-Fußballer:innen
Profifußball ist Höchstleistung für den Körper – jahrelanges Training, harte Zweikämpfe und immense Belastungen für die Gelenke. Besonders die Knie müssen einiges aushalten, was langfristig zu Verschleiß führen kann. Deshalb wird Gonarthrose (Arthrose im Knie) nun als Berufskrankheit anerkannt. Voraussetzung: Mindestens 13 Jahre als Profifußballer:in aktiv, davon zehn Jahre in einer der drei höchsten Ligen (Männer) oder zwei obersten Klassen (Frauen). Auch wer zwischen 16 und 19 Jahren in niedrigeren Ligen gespielt hat, kann diese Zeit anrechnen lassen.
3) Chronische obstruktive Bronchitis durch Quarzstaub
Täglich feiner Staub in der Luft, der tief in die Lunge dringt – über Jahre hinweg. Wer in Minen arbeitet, Tunnel gräbt oder Steine bearbeitet, setzt seine Atemwege enormer Belastung aus. Das kann schwerwiegende Folgen haben: eine chronische obstruktive Bronchitis oder sogar ein Lungenemphysem – eine Erkrankung, bei der die Lungenbläschen zerstört werden, wodurch die Atmung immer schwerer fällt. Deshalb wird diese Erkrankung nun als Berufskrankheit anerkannt. Besonders betroffen sind Erzbergleute, Tunnelbauer:innen, Ofenmaurer:innen, Former:innen in der Metallindustrie sowie Beschäftigte in der Steingewinnung, -bearbeitung oder in Dentallabors.
Die neuen Regelungen folgen den Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnung zur Änderung der Berufskrankheitenverordnung angenommen, die Anfang April in Kraft tritt.
Weniger Berufskrankheiten 2023 – aber COVID-19 bleibt spürbar
Die Zahl der Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit und die Zahl der Anerkennungen gingen im vergangenen Jahr drastisch zurück. Diese Entwicklung spiegelt das Abklingen der Pandemie. COVID-19-Erkrankungen hatten in den vergangenen Jahren den größten Teil der Berufskrankheiten ausgemacht. Aber auch 2023 sind die Auswirkungen der Pandemie noch sichtbar.
2023 wurden 145.359 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit gestellt, das ist ein Rückgang zum Vorjahr um rund 60,7 Prozent. In 72.630 Fällen wurde eine Berufskrankheit anerkannt, das entspricht einem Rückgang um rund 63,6 Prozent im Vergleich zu 2022. Diese Zahlen sind immer noch etwa doppelt so hoch wie im Jahr 2019. Dies erklärt sich durch die immer noch in relevanter Zahl aufgetretenen COVID-19-Fälle: Im vergangenen Jahr wurden hierzu 64.733 Verdachtsanzeigen gestellt, in 53.220 Fällen wurde eine Berufskrankheit infolge von COVID-19 anerkannt.
2.140 Versicherte verstarben 2023 infolge einer Berufskrankheit, davon 13 an einer Infektion mit COVID-19.