Den großen Knall vermeiden

Explosionsschutz

Beirut 2020: Über 200 Menschen sterben aufgrund von unzureichenden Sicherheitsvorkehrungen. Ein Extrembeispiel, das zeigt, wie wichtig präventiver Explosionsschutz ist. Wie Unternehmen Vorsichtsmaßnahmen präventiv ausarbeiten können, erklärt Philipp Dehm, Fachkraft für Arbeitssicherheit bei BAD.

  Wann braucht es Explosionsschutz?

 Philipp Dehm: Explosionsschutz ist immer dann nötig, wenn in einem Arbeitsprozess Stoffe verwendet werden oder entstehen können, die ein explosionsfähiges Gemisch bilden können. Ein klassisches Beispiel ist eine Lackierkabine. Hier handelt es sich um Sonderbauten, weil deren Nutzung durch Umgang mit oder Lagerung von Beschichtungsstoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist. Auch ein Gefahrstofflager birgt Explosionspotenzial, beispielsweise im Einzelhandel.

So können Spraydosen im Brandfall durchaus explodieren und raketenartig durch ein Lager
fliegen und gefährlich werden. Was viele nicht wissen: Staub von Mehl, Metallen oder Holz kann auch zu einer Explosion führen.


  Gibt es eine gesetzliche Pflicht, sich gegen Explosionen zu schützen?

 Philipp Dehm: Die Gefahrstoffverordnung (§ 6) und die Betriebssicherheitsverordnung
regeln den Explosionsschutz in Unternehmen. Daraus ergeben sich die Gesetzmäßigkeiten für das benötigte Explosionsschutzdokument für den Fall, dass explosionsfähige Gemische entstehen können. Konkrete Arbeitsprozesse und Maßnahmen des Brand- und Explosionsschutzes finden sich im Dokument gleichermaßen wieder. Betreiber von Anlagen und Arbeitsbereichen, bei denen dies der Fall ist, sind vor Inbetriebnahme oder vor der Veränderung von Arbeitsmitteln und -abläufen verpflichtet, dieses Dokument im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Es muss alle Möglichkeiten zum Austausch der Stoffe, technische und persönliche Schutzmaßnahmen umfassen (STOP-Prinzip), um ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Zu den Maßnahmen zählt etwa, die explosionsgefährdeten Bereiche für den Normalbetrieb festzulegen und deren Zonen einzuteilen.


  Welche Schutzmaßnahmen gibt es noch?

 Philipp Dehm: Die Schutzmaßnahmen setzen zunächst an dem Punkt an, die Gefahrstoffmenge beziehungsweise die brennbaren Stoffe zu reduzieren (primärer
Explosionsschutz). Es gilt auch zu prüfen, ob der Gefahrstoff durch einen unkritischeren Stoff ersetzt oder ob Sauerstoff durch Schutzgase im Gemisch verdrängt werden kann. Ist die Entstehung eines explosionsfähigen Gemisches nicht zu verhindern, greift der sekundäre Explosionsschutz.

Hierbei soll verhindert werden, vorhandene Zündquellen zu aktivieren. Organisatorisch müssen Mitarbeitende im Umgang mit den Materialien geschult sein. In manchen Bereichen sind Reinigungspläne zudem unabdingbar, zum Beispiel bei einer Staubexposition.


  Wie stellen Sie in der Praxis eine Explosionsgefahr fest?

 Philipp Dehm: Die Explosionsgefahr lässt sich durch Messungen feststellen. Außerdem geben uns Angaben im Sicherheitsdatenblatt des Stoffes Auskunft. Dort wird unter anderem eine obere und untere Explosionsgrenze definiert.

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