"Da sein und da bleiben"

Psychische Erste Hilfe

Bei Unfällen wissen medizinische Ersthelfer, was zu tun ist. Aber was tun bei Menschen, die einen Schicksalsschlag oder ein traumatisches Ereignis erlitten haben? Hier greift die Psychische Erste Hilfe. Im Interview spricht Karin Deimel, Diplom-Psychologin und Beraterin Gesundheitsmanagement bei BAD, über die Vorzüge des neuen BAD-Angebots.

Welche Aufgaben hat der betriebliche psychologische Erstbetreuende (bpE)?
Karin Deimel: Dem bpEler wird eine feste Rolle im Unternehmen zugewiesen. Er kann durch gezielte sensible Ansprache, Begleitung und Unterstützung von Betroffenen akute Belastungsanzeichen wirksam reduzieren. Die Aufgabe des bpElers besteht darin, möglichst direkt nach dem Extremereignis die Situation zu entschleunigen, Ruhe zu bewahren und diese Ruhe auch dem Betroffenen zu vermitteln. Die wichtigste Aufgabe des bpElers ist, dass er oder sie da ist und da bleibt.


Welche Kunden fragen diese Dienstleistung nach?
Deimel:
Die Kunden kommen aus allen Branchen. Häufig informieren sich Unternehmen über Möglichkeiten, wie sie Betroffenen nach betrieblichen Extremsituationen wirksam helfen können. In vielen Behörden ist es beispielsweise zunehmend ein Thema, wie die Mitarbeitenden mit aggressiven Kunden umgehen.


Betriebliche psychologische Erstbetreuende (bpE) benötigen eine Schulung sowie eine regelmäßige Qualifizierung. BAD bildet diese nun auf Grundlage der DGUV-Standards aus. Was ist Inhalt der Schulung?
Deimel:
In 16 Unterrichtseinheiten stehen neben der Vermittlung theoretischer Inhalte auch praktische Übungen und Simulationsszenarien im Vordergrund. Wir steigen ein mit den theoretischen Hintergründen der Psychischen Ersten Hilfe, das sind unter anderem Definitionen potenzieller traumatisierender Ereignisse, Stress, Belastungsreaktionen und Psychotraumata. Anschließend geht es um die Systematik im Umgang mit direkt und indirekt Betroffenen sowie Grundlagen der Kommunikation. Der Schwerpunkt der Schulung liegt auf dem Gesprächstraining.

Des Weiteren gehen wir auf das eigene Selbstbild, die Rolle und Grenzen des bpElers, seine eigene Psychohygiene sowie rechtliche Grundlagen ein. Zuletzt werden die Teilnehmenden über die betriebliche Rettungskette, betriebliche Nachsorgekonzepte und Rahmenbedingungen der gesetzlichen Unfallversicherung informiert – diese Punkte passen wir kundenspezifisch an.


Welche Voraussetzungen muss ein bpEler im Allgemeinen mitbringen?
Deimel: Die Schulung richtet sich an Laien; man muss keine Fachkraft sein, um Psychische Erste Hilfe zu leisten. Dennoch sind die Aufgaben nicht zu unterschätzen, sodass bestimmte Persönlichkeitsmerkmale von Vorteil sind. Relevant sind beispielsweise eine stabile Persönlichkeit, Belastbarkeit, Kenntnis der eigenen Grenzen, Kommunikationsfähigkeit und Vertrauenswürdigkeit.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Teilnahme an der Schulung zum bpEler freiwillig ist. Ziel der Schulung ist es, dass die Teilnehmenden eine gewisse Sicherheit erlangen und sich den Einsatz nach einem Extremereignis beziehungsweise die Ansprache von belasteten Kolleginnen und Kollegen zutrauen. Wir beraten unsere Kunden bei der Aus-wahl interessierter Mitarbeitender und bei der Implementierung der bpE in vorhandene Strukturen und Prozesse.


Und wo liegen die Grenzen der psychologischen Erstbetreuung?
Deimel: Das Ziel der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung nach Extremereignissen besteht darin, angemessen Kontakt zum Betroffenen aufzubauen, diesen zu beruhigen und zu entlasten. Es ist nicht die Aufgabe des bpElers, den Betroffenen bei Bedarf weiter zu beraten oder Diagnosen zu stellen. In diesem Fall sollte er an die interne betriebliche Sozialberatung (EAP) oder an externe Fachstellen verweisen, damit gegebenen-falls entstandene Traumafolgestörungen frühzeitig behandelt werden.
 

Das sind die Aufgaben der betrieblichen psychologischen Erstbetreuenden nach traumatischen Ereignissen

  • Zeitnahe Kontaktaufnahme zu Betroffenen möglichst noch am Ereignisort
  • Personenzentrierte, unterstützende Kontaktaufnahme
  • Klärung und Befriedigung der Grundbedürfnisse der Betroffenen
  • Unterstützung von äußerer und innerer Sicherheit
  • Dosierte Informationsvermittlung
  • Förderung von Beruhigung
  • Gewährung von emotionaler Unterstützung (beruhigen, zuhören, reden)
  • Aufklärung der / des Betroffenen über die weitere betriebliche Vorgehensweise
  • Förderung von Kontakt und Anbindung: Übergabe an soziales Netzwerk (Familie, Bekannte, Freunde etc.)

 

BAD bietet seinen Kunden folgende zwei Konzepte der Psychischen Ersten Hilfe im Unternehmen:

  1. Sensibilisierung für Psychische Erste Hilfe im Unternehmen – Unterstützung im Umgang mit psychisch auffälligen Mitarbeitenden (1-Tages-Workshop für Führungskräfte, Ausbilder, Personalverantwortliche, Teilnahmebescheinigung)
  2. Schulung zum betrieblichen psychologischen Erstbetreuenden bei traumatischen Ereignissen (bpE) – Ausbildung für Mitarbeitende auf Grundlage der DGUV-Standards (2-Tages-Schulung, interessierte Mitarbeitende, zertifiziert)



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