Rückkehr in den Job nach einer orthopädischen Erkrankung

Hals- und Beinbruch
Betriebliches Eingliederungsmanagement ermöglicht individuelle und maßgeschneiderte Lösungen für einen erfolgreichen Wiedereinstieg leistungsgewandelter Mitarbeitender. Dabei sind Betriebsärzt*innen durch ihre Kenntnisse des Arbeitsplatzes und der individuellen Einschränkungen wichtige Ansprechpersonen sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte. Durch ihre Expertise ist eine umfassende Beratung zu individuellen Lösungen möglich.
Arbeitsmediziner*innen beraten, wie der Gesundheitszustand stabilisiert, und wie die Arbeitsbelastung oder der Arbeitsplatz angepasst werden können. Anhand einiger orthopädischer Fallbeispiele zeigt Dr. Schulte betriebsärztliche Unterstützungsmöglichkeiten auf.
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Ihre Referentin

Dr. med. Anja Schulte
Ärztin in Weiterbildung für Arbeitsmedizin im Gesundheitszentrum Frankfurt
Schwerpunkte:
Arbeitsmedizinische Betreuung von Unternehmen aus verschiedenen Branchen • Tauchtauglichkeitsuntersuchungen (GTÜM) • Master Health Management
Kostenlose Downloads zum Thema BEM
Oft gestellte Fragen
Es wird empfohlen, Betriebsärzt*innen mit einzubeziehen, da sie den jeweiligen Arbeitsplatz kennen und so zum Wiedereingliederungsplan beraten können. Erstellt wird der Plan von der/dem behandelnden Ärztin/Arzt in Absprache mit dem Arbeitnehmenden. Der Arbeitgeber und der Reha-Träger müssen diesem zustimmen.
Es gibt an einem Arbeitsplatz physische und psychische Belastungen. Beides sollte im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, zum einen in der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung und zum anderen in der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Mit der Leitmerkmalmethode kann die physische Arbeitsbelastung objektiv ermittelt werden für die Bereiche manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten, manuelles Ziehen und Schieben von Lasten, manuelle Arbeitsprozesse, Ganzkörperkräfte, Körperfortbewegung sowie Körperzwangshaltung.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist dem Beschäftigten durch den Arbeitgeber bei ununterbrochener oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit insgesamt über sechs Wochen innerhalb eines Jahres anzubieten. Die stufenweise Wiedereingliederung kann eine Maßnahme im Rahmen des BEM sein. Sie ist aber grundsätzlich eine unabhängige Maßnahme, die mit der/dem behandelnden Ärztin/Arzt geplant wird, um stufenweise wieder in den Job zurückzukehren.
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