Gefährdungsbeurteilungen richtig implementieren

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Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis der betrieblichen Prävention. Mit ihr als zentrales Instrument können Unternehmen das Arbeitsschutzgesetz einhalten, und − bei einer richtigen Umsetzung und Implementierung – stellt sie einen wichtigen Mehrwert für die Gesundheit der Mitarbeitenden dar.

Für Unternehmen eine wichtige Investition, sparen sie langfristig Kosten. Denn Ausfalltage und Schadensfälle sind nicht zu vernachlässigende Kostenfaktoren, welche sich mit einer erfolgreich implementierten Gefährdungsbeurteilung frühzeitig verhindern lassen.



Der Vortrag gibt einen kurzen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb und vermittelt praktische Impulse, wie Gefährdungen ermittelt, bewertet und dokumentiert werden können. Außerdem werden die sieben Handlungsschritte erläutert, wie die Gefährdungsbeurteilung richtig implementiert wird. Nur so wirkt dieses Führungsinstrument zum nachhaltigen Arbeits- und Gesundheitsschutz bei.

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Ihre Referentin

Johanna Ness

Fachkraft für Arbeitssicherheit im Gesundheitszentrum Köln
Masterstudiengang Arbeits- und Organisationspsychologie

Schwerpunkte:

Sicherheitskultur • Kommunikation im Arbeitsschutz • Sicherheitsingenieurin Arbeits- und Organisationspsychologin • Brandschutzbeauftragte • Betriebsbeauftragte für Abfall und Gewässerschutz

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Oft gestellte Fragen

 

Dies lässt sich nicht allgemein beantworten. Dies ist immer von vielen Faktoren abhängig, beispielsweise von der Größe des Bereichs, Anzahl der Tätigkeiten, Komplexität der Arbeitsmittel und auch der Gefährdungsfaktoren. Auch ist hier relevant, ob Unterlagen bereits vorhanden sind und eine entsprechende Vorarbeit geleistet wurde.

Die Beurteilung kann über eine Checkliste mit den zu beachtenden Aspekten in der Gefährdungsbeurteilung erfolgen, und zugleich als Hilfestellung für den Mitarbeitenden dienen. Es geht jedoch nicht um eine individuelle Beurteilung wie etwa bei Telearbeit. Im Kontext Homeoffice wird beispielsweise die Wahl des geeigneten Arbeitsmittels in Abhängigkeit der Arbeitsaufgabe beurteilt. Hier ist es nötig, die Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 zu betrachten. Da sich Kommunikation wesentlich verändert hat und damit auch die Organisation sowie weitere Prozesse und regeln geändert haben, müssen ebenso arbeitsorganisatorische oder psychische Aspekte bewertet werden.

Veränderte Arbeitsbedingungen erfordern eine an die Tätigkeiten im Homeoffice angepasste Gefährdungsbeurteilung. Beispielsweise sollten Unternehmen ihren Mitarbeitenden Hinweise bzw. Hilfestellung zu einer ergonomischen Einrichtung und Gestaltung als eine resultierende Maßnahme anbieten. Auch bei dieser Gefährdungsbeurteilung sollte der Betriebsrat bzw. Personalrat mit eingebunden werden.

Im Rahmen der Gefährdungsermittlung können Mitarbeitende beispielsweise bei einer Begehung integriert werden. In die Gespräche werden Mitarbeitende so automatisch eingebunden und beteiligt. Ebenso bewährt hat sich, Mitarbeitenden in der Maßnahmenfindung einzubinden.

Prinzipiell kann eine indirekte Einbindung auch durch ein Vorschlagswesen oder Mitarbeitendengespräche im Rahmen der Unterweisung erfolgen. Zwei weitere Möglichkeiten wären, eine schriftliche Rückmeldungsvariante zu schaffen und generell die Möglichkeit zu bieten, Hinweise und Bedarfe durch Mitarbeitende zuzulassen. Wichtig ist hier Kritik und Ideen ernst zu nehmen und natürlich auch entsprechende Rückmeldungen zu geben, so dass Mitarbeitende nicht das Gefühl haben, dass die Ideen und Hinweise ins Leere laufen.

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